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Sozialverträglichkeit und Inklusionsverträglichkeit – zwei Prüfsteine für Gesetze und Budgets

Freitag, Januar 13th, 2012

Albert Brandstätter

Zum Jahresanfang darf man ja sich noch einiges wünschen. Da unser Leitbild gerade neu formuliert wurde, ein Auszug daraus als Wunsch:

„Die Vision der Lebenshilfe Österreich ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben.
Sie nehmen als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten an dieser inklusiven Gesellschaft teil und haben einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte persönliche Unterstützung.
Das Gemeinwesen befähigt Menschen mit Beeinträchtigungen, ihre Entwicklungsmöglichkeiten in allen Lebensphasen und -bereichen zu entfalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, ihre Unterstützung frei zu wählen und die gesellschaftlichen Angebote selbstbewusst und nach ihren eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen.
Menschen mit Beeinträchtigungen führen ein Leben wie andere auch!

Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, entwickeln die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine neue Achtsamkeit gegenüber Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, wodurch ihre gesellschaftliche Ausgrenzung zukünftig vermieden wird. Menschen mit Beeinträchtigungen werden als selbstverständlicher Bestandteil der Bürgergesellschaft gesehen. Sie werden in den Lebensalltag einbezogen und gestalten gemeinsam mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein solidarisches Zusammenleben. Dadurch werden Behinderungen durch die Gesellschaft abgebaut.
Die inklusive Gesellschaft nützt allen Menschen!“

Das müssen wir eigentlich nur selber umsetzen und darauf achten, was die Politik in diesem Sinne denkt, plant und tut.
Und da ist ja einiges offen: Einrichtung des Pflegefonds, Valorisierung des Pflegegeldes, Neuausrichtung der Sonderschulen und Aufbau inklusiver Schulen, Förderung inklusiver Arbeitsplätze, Erwerbslohn für Menschen in Werkstätten, Novelle des Sachwalterrechtes in Richtung unterstützte Entscheidungsfindung, bessere Unterstützung für SelbstvertreterInnen …

Und generell sollten wir uns bei den Gesetzesvorhaben und bei den Sparvorhaben zweierlei wünschen: eine Sozialverträglichkeitsprüfung und eine Inklusionsverträglichkeitsprüfung. Das nützt allen, denn: Inklusion lohnt sich.

Bis hierher  hatte ich am Freitag geschrieben. Heute, 16.1.,  ist der NAP Behinderung als Entwurf veröffentlicht worden. Vieles davon findet sich darin. Zwei Beispiele: Als “zentrale Vision” wird da eine “inklusive Gesellschaft” beschrieben, “die behinderten und anderen benachteiligten Menschen die Teilhabe an allen Aktivitäten der Gesellschaft ermöglicht wird”. Gut so, denn an diesem Anspruch wird sich der NAP und jedes künftige Gesetz prüfen lassen müssen. Auch die offenen Punkte auf der Agenda der Behindertenpolitik werden im NAP-Entwurf durchkonjugiert. Mehr dazu in den nächsten Blogs.

NAPb in

NAP Behinderung

Zweites Beispiel: ein erstes Element für eine Inklusionsverträglichkeitsprüfung. Gleich zu Beginn des NAP werden “Grundsätze der Behindertenpolitik” aufgelistet. In den Maßnahmen heißt es unter Punkt 4: “Verpflichtende Folgenabschätzung über die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen bei allen legistischen Vorhaben des Bundes durch entsprechende Ausführungen im Vorblatt der jeweiligen Regioerungsvorlage.” Das ist wohl der wichtigste Schritt hin auf eine Inklusionsverträglichkeitsprüfung.

Übrigens steht in den Zielsetzungen dieses Kapitels auf Seite 4: “Das gestärkte Selbstbewusstsein der Menschen mit Lernbehinderung soll u.a. auch dadurch gefördert werden, dass die Selbstvertretungsinitiativen von Menschen mit Lernbehinderung ausreichende staatliche Unterstützung erhalten und sie auch im Bundesbehindertenbeirat Gehör finden.” Und als Maßnahme 7 werden auch entsprechende finanzielle Unterstützungen seitens aller Ministerien angekündigt. Sehr gut, da braucht es nur noch die entsprechenden Budgetmittel. Und das wird dann auch der springende Punkt: Sparmaßnahmen müssen an der Inklusionsverträglichkeit gemessen werden.

Und übrigens: Die Länder müssen sich am NAP Behinderung beteiligen.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion als Veränderungskonzept begreifen!

Freitag, November 25th, 2011

Albert Brandstätter

Gleich zwei hervorragend diurchgeführte Tagungen unserer Dachorganisationen ÖAR und ÖKSA zum Thema Inklusion und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb einer Woche: Vor zwei Jahren haben wir als Lebenshilfe mit unserer Tagung „Wege zur Inklusion“ einen wesentlichen Anstoß zur Inklusionsdebatte gegeben, dann haben wir als erste einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung gefordert. Jetzt, zwei Jahre danach, sind diese Themen schon beinahe im nationalen Mainstream des politischen Diskurses angelangt. Ein schöner Erfolg, meine ich. Er ist natürlich nicht uns allein geschuldet, sondern vielen Akteuren und Akteurinnen, die diesen Diskurs in den letzten Monaten höchst aktiv mitgestaltet haben.

Inklusion in den Köpfen der Meinungsmacher

Inklusion ist auch in den Köpfen der Meinungsmacher angekommen: Das zeigten die Impulse der Kampagnen- und Öffentlichkeitsexperten in der ÖAR-Tagung. Inklusion wird da ganz sachgemäß als Veränderungskonzept verstanden, und eine der zentralen Aufgaben ist es, ein neues Bewusstsein zu schaffen, neue Bilder behinderter Menschen als selbstbewussten Akteuren ihrer eigenen Geschichte in die Öffentlichkeit zu bringen. Das traditionelle Bild des armen hilfsbedürftigen „Behinderten“ hat endgültig ausgedient, da es vor allem Ängste und Distanzgefühle bedient.

 

Inklusive Bildung

Inklusive Bildung ist ein weiterer Eckstein, an dem wir gerade bauen, stolpern und zunächst mal wohl auch Konflikte abarbeiten müssen. Das Ziel wird von der Behindertenrechtskonvention klar vorgegeben, aber da müssen wohl Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen, Ausbildungsinstitutionen und vor allem die Schulverwaltung noch längere Zeit in einen intensiven Dialog treten. Und da ist es höchst ärgerlich, wenn auf der Ebene von Landesbeamten also der LandesschulpräsidentInnen und –inspektoren in geschlossenen Gesprächen deutlich gemacht wird, dass sie da nicht mitdiskutieren wollen, weil sie keine Veränderung wünschen. So geht das aber nicht: Man kann nicht auf der einen Seite transparente Diskurse im Unterrichtsministerium ankurbeln, und dann werden intransparente Diskursverweigerungsdiskurse auf der anderen Seite geführt.

 

Föderaler NAP?

Und da sind wir schon beim nächsten Thema, das dann vor allem auch in der ÖKSA-Jahrestagung angesprochen wurde: Das komplizierte und komplexe Thema des Föderalismus. Der schönste NAP Behinderung nützt nichts, wenn die Länder und Kommunen sich daran nicht konstruktiv beteiligen. Da hat es nun doch einige hoffnungsvolle Zeichen gegeben. Nach einer zwischenzeitlichen Verweigerungshaltung seitens einiger Länder scheint sich nun doch eine Haltung durchzusetzen, dass es zur Umsetzung der Konvention ein abgestimmtes Bild zwischen Bund Ländern und Kommunen und zwischen Leistungsträgern und Anbietern geben müsse. Da ist zu hoffen, dass Länder und Kommunen sich aktiv in den NAP einbringen oder ihre eigenen Pläne schreiben und mit dem Bundesplan synchronisieren.
Dass Barrierefreiheit sowohl in physischer als auch in kognitiver Sicht ein zentrales Moment der Inklusion ist, wurde auch wieder deutlich: Dies wird mit immer größerem Selbstbewusstsein vorgetragen, denn gerade hier wird deutlich: Inklusion lohnt sich für alle BürgerInnen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen.

Einbeziehung der Zivilgesellschaft

Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzungsdiskurse und vor allem die Stellung und institutionelle Einbettung des Monitoring-Ausschusses wurde lebhaft in der ÖKSA-Tagung diskutiert. Die grandiose Leistung des Ausschusses und seiner ehrenamtlich agierenden Mitglieder und seiner Vorsitzenden Marianne Schulze verdient endlich die nötige institutionelle Anerkennung: Hier ist eine konstruktive Debatte zu führen, damit einerseits die Stärken der derzeitigen ehrenamtlichen flexiblen Struktur und andererseits einer klareren institutionellen Einbettung und vor allem finanziellen Absicherung verbunden werden können.

Im Zentrum: Selbstbestimmung und Teilhabe behindeter Personen mit Rechtsansprüchen

Und eines ist deutlich geworden: Die behinderte Person selbst steht im Zentrum. Es geht um nichts weniger als um die klare Gesetzwerdung der UN-Behindertenrechtskonvention und um klar formulierte Rechtsansprüche, damit die Teilhabe der behinderten BürgerInnen am öffentlichen Leben, damit ihre Selbstbestimmung als AkteurInnen der Zivilgesellschaft und ihre Wahlfreiheit als NutzerInnen der Dienstleistungen gewahrt bleiben. Und mit dieser Zielsetzung geht die Behindertendebatte über das eigene Thema hinaus: Denn das gilt ja wohl als Ziel für alle BürgerInnen des Landes und für die Weiterentwicklung unseres Sozialsystems.