Sozialverträglichkeit und Inklusionsverträglichkeit – zwei Prüfsteine für Gesetze und Budgets
Freitag, Januar 13th, 2012Albert Brandstätter
Zum Jahresanfang darf man ja sich noch einiges wünschen. Da unser Leitbild gerade neu formuliert wurde, ein Auszug daraus als Wunsch:
„Die Vision der Lebenshilfe Österreich ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben.
Sie nehmen als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten an dieser inklusiven Gesellschaft teil und haben einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte persönliche Unterstützung.
Das Gemeinwesen befähigt Menschen mit Beeinträchtigungen, ihre Entwicklungsmöglichkeiten in allen Lebensphasen und -bereichen zu entfalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, ihre Unterstützung frei zu wählen und die gesellschaftlichen Angebote selbstbewusst und nach ihren eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen.
Menschen mit Beeinträchtigungen führen ein Leben wie andere auch!
Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, entwickeln die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine neue Achtsamkeit gegenüber Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, wodurch ihre gesellschaftliche Ausgrenzung zukünftig vermieden wird. Menschen mit Beeinträchtigungen werden als selbstverständlicher Bestandteil der Bürgergesellschaft gesehen. Sie werden in den Lebensalltag einbezogen und gestalten gemeinsam mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein solidarisches Zusammenleben. Dadurch werden Behinderungen durch die Gesellschaft abgebaut.
Die inklusive Gesellschaft nützt allen Menschen!“
Das müssen wir eigentlich nur selber umsetzen und darauf achten, was die Politik in diesem Sinne denkt, plant und tut.
Und da ist ja einiges offen: Einrichtung des Pflegefonds, Valorisierung des Pflegegeldes, Neuausrichtung der Sonderschulen und Aufbau inklusiver Schulen, Förderung inklusiver Arbeitsplätze, Erwerbslohn für Menschen in Werkstätten, Novelle des Sachwalterrechtes in Richtung unterstützte Entscheidungsfindung, bessere Unterstützung für SelbstvertreterInnen …
Und generell sollten wir uns bei den Gesetzesvorhaben und bei den Sparvorhaben zweierlei wünschen: eine Sozialverträglichkeitsprüfung und eine Inklusionsverträglichkeitsprüfung. Das nützt allen, denn: Inklusion lohnt sich.
Bis hierher hatte ich am Freitag geschrieben. Heute, 16.1., ist der NAP Behinderung als Entwurf veröffentlicht worden. Vieles davon findet sich darin. Zwei Beispiele: Als “zentrale Vision” wird da eine “inklusive Gesellschaft” beschrieben, “die behinderten und anderen benachteiligten Menschen die Teilhabe an allen Aktivitäten der Gesellschaft ermöglicht wird”. Gut so, denn an diesem Anspruch wird sich der NAP und jedes künftige Gesetz prüfen lassen müssen. Auch die offenen Punkte auf der Agenda der Behindertenpolitik werden im NAP-Entwurf durchkonjugiert. Mehr dazu in den nächsten Blogs.
Zweites Beispiel: ein erstes Element für eine Inklusionsverträglichkeitsprüfung. Gleich zu Beginn des NAP werden “Grundsätze der Behindertenpolitik” aufgelistet. In den Maßnahmen heißt es unter Punkt 4: “Verpflichtende Folgenabschätzung über die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen bei allen legistischen Vorhaben des Bundes durch entsprechende Ausführungen im Vorblatt der jeweiligen Regioerungsvorlage.” Das ist wohl der wichtigste Schritt hin auf eine Inklusionsverträglichkeitsprüfung.
Übrigens steht in den Zielsetzungen dieses Kapitels auf Seite 4: “Das gestärkte Selbstbewusstsein der Menschen mit Lernbehinderung soll u.a. auch dadurch gefördert werden, dass die Selbstvertretungsinitiativen von Menschen mit Lernbehinderung ausreichende staatliche Unterstützung erhalten und sie auch im Bundesbehindertenbeirat Gehör finden.” Und als Maßnahme 7 werden auch entsprechende finanzielle Unterstützungen seitens aller Ministerien angekündigt. Sehr gut, da braucht es nur noch die entsprechenden Budgetmittel. Und das wird dann auch der springende Punkt: Sparmaßnahmen müssen an der Inklusionsverträglichkeit gemessen werden.
Und übrigens: Die Länder müssen sich am NAP Behinderung beteiligen.



