<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lebenshilfe Österreich</title>
	<atom:link href="http://blog.lebenshilfe.at/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.lebenshilfe.at</link>
	<description>Gelebte Gleichstellung von Menschen mit Lernschwierigkeiten</description>
	<lastBuildDate>Wed, 13 Jan 2010 16:05:30 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" />
		<item>
		<title>Politische Nachlese 13.1. Teil 2: Pflegegeld</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2010/01/13/politische-nachlese-13-1-teil-2-pflegegeld/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2010/01/13/politische-nachlese-13-1-teil-2-pflegegeld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 16:03:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=240</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
In der &#8220;Presse&#8221; vom 13.1. (S.2) unterstützt der neue Bundesbehindertenanwalt die Forderung der Behindertenverbände nach einer automatischen jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes wie bei der jährlichen Pensionserhöhung. Sehr gut! Bei der Umsetzung wird allerdings dann wieder der Staatsbankrott ausgerufen werden, fürchte ich.
Wir brauchen neue Standards bei derPflegegeldeinstufung
Sozialminister Hundstorfer schlägt vor, dass bei der Einstufung zusätzlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Albert Brandstätter</p>
<p>In der &#8220;Presse&#8221; vom 13.1. (S.2) unterstützt der neue Bundesbehindertenanwalt die Forderung der Behindertenverbände nach einer automatischen jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes wie bei der jährlichen Pensionserhöhung. Sehr gut! Bei der Umsetzung wird allerdings dann wieder der Staatsbankrott ausgerufen werden, fürchte ich.</p>
<p><strong>Wir brauchen neue Standards bei derPflegegeldeinstufung</strong></p>
<p>Sozialminister Hundstorfer schlägt vor, dass bei der Einstufung zusätzlich zu den Ärzten auch die Pflegehelfer einbezogen werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber er reicht noch nicht: Es braucht grundsätzlich einen multidisziplinären Ansatz  und neue Standards bei der Pflegegeldeinstufung. Derzeit liegt die Beurteilung in der Hand einzelner Gutachter, die zwar überwiegend ausgebildete Mediziner sind, aber über wenig Erfahrung zum Beispiel im Bereich der Kinderneurologie verfügen. Daher braucht es eine standardisierte Begutachtungspraxis, die auf Objektivität und ein Mehr-Augen-Prinzip setzt und kontinuierlich mittels Qualitätsstandards überprüft wird. Wir sind der Meinung, dass nur ein Team aus Fachleuten aus den Bereichen Pflege, Psychologie, Psychiatrie, Sonder- und Heilpädagogik und kinder-neurologische Medizin in der Lage ist, eine objektive und zuverlässige Diagnose durchzuführen.</p>
<p><strong>Alle behinderten Kinder brauchen besondere Förderung!</strong></p>
<p> Buchinger verweist in demselben Artikel auf die Verbesserungen der Pflegegeldeinstufung bei schwerbehinderten Kindern und empfiehlt eine Überprüfung 2011. Gut, aber: Auch hier müssen wir wieder betonen, dass die Unterscheidung von schwerbehinderten von (- ja was: nicht schwer = normal?) behinderten Kindern nicht akzeptabel ist. </p>
<p>Aus Sicht der Lebenshilfe Österreich hält die Definition der Schwerst­behinderung in der Praxis nicht stand. Präsident Weber hat schon mehrmals erklärt: „Ab wann ist ein Kind schwerst behindert? Nach der neuen Definition ist ein Kind mit autistischen Zügen erst dann schwerstbehindert, wenn es schwer verhaltensauffällig ist und mit einer schweren intellektuellen Behinderung lebt. Aber auch wenn es nicht so schwer behindert ist, braucht dieses Kind eine spezielle Förderung, die von den Eltern ein Übermaß an Zeit und Energie abverlangt und somit einen Erschwerniszuschlag rechtfertigt. Dieser zusätzliche Betreuungsaufwand wird noch immer viel zu wenig berücksichtigt.&#8221;</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2010/01/13/politische-nachlese-13-1-teil-2-pflegegeld/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Politische Nachlese 13.1. Teil 1: Kindergarten</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2010/01/13/politische-nachlese-13-1-teil-1-kindergarten/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2010/01/13/politische-nachlese-13-1-teil-1-kindergarten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 15:31:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=234</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
Staatssekretärin Marek fordert im Ö1 Morgenjournal ein Bundesrahmengesetz für die Kindergärten und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren
Das sind zwei wichtige Forderungen von Staatssekretärin Marek, die wir nur unterstützen können! Knackpunkt wird allerdings sein, die Blockadehaltung der Länder aufzubrechen. Wenn es – was ich sehr begrüßen würde- zur Debatte eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p><strong>Albert Brandstätter</strong></p>
<p><strong>Staatssekretärin Marek fordert im Ö1 Morgenjournal ein Bundesrahmengesetz für die Kindergärten und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren</strong></p>
<p>Das sind zwei wichtige Forderungen von Staatssekretärin Marek, die wir nur unterstützen können! Knackpunkt wird allerdings sein, die Blockadehaltung der Länder aufzubrechen. Wenn es – was ich sehr begrüßen würde- zur Debatte eines Bundesrahmengesetzes kommt, ist es wichtig, dass von vorneherein die Behindertenorganisationen einbezogen werden.</p>
<p>Übrigens: Für das verpflichtende Kindergartenjahr wurde eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Interessenvertretungen behinderter Menschen angekündigt: Über eine erste informelle Besprechung ist da aber noch nichts passiert, Frau Staatssekretärin!</p>
<p><strong><span id="more-234"></span></strong></p>
<p><strong>Hintergrund (Quelle: ORF Ö1): </strong></p>
<p>„Kindergarten ist Ländersache. Das heißt, derzeit bestimmen neun von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Landesgesetze über die Qualität eines Kindergartens. Schon lange gibt es den Ruf, das zu ändern. Doch die Länder weigern sich beharrlich. Kritik kommt deswegen von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP). Sie fordert ein bundesweites Rahmengesetz für die Kindergärten, in dem zumindest Mindeststandards festgelegt werden sollen.</p>
<p>In vielen Kindergärten sind die Gruppen zu groß, d.h. zu viele Kinder werden von zu wenig Fachkräften betreut. Durch den Gratis-Kindergarten, in jedem Bundesland anders geregelt, hat in manchen Ländern ein regelrechter Run auf die Kindergärten eingesetzt, doch es gibt zu wenig Personal. Viele Pädagoginnen sind nach wenigen Arbeitsjahren bereits ausgebrannt, bekommen aber je nach Bundesland oft wenig bezahlt.</p>
<p><strong>Ein Gesetz für alle Bundesländer</strong><br />
Familienstaatssekretärin Christine Marek von der ÖVP plädiert daher im Morgenjournal dafür, dass Mindeststandards für alle Kindergärten einheitlich auf Bundesebene in einem sogenannten Bundesrahmengesetz festgelegt werden. In einem solchen Gesetz sollten zum Beispiel Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Verdienst der Kindergartenpädagoginnen festgelegt werden. Auch sollte den Kindergartenpädagoginnen wie Lehrern eine Vorbereitungszeit eingeräumt werden, derzeit müssen sie nämlich die Vorbereitung oft inmitten der Kinder während der Betreuungszeit erledigen. Und es sollten auch Qualifikationserfordernisse für Helferinnen vorgeschrieben werden, die die Kinder zusätzlich zu den Kindergartenpädagoginnen betreuen und die in manchen Ländern derzeit gar keine Qualifikation benötigen.</p>
<p><strong>Länder blockieren</strong><br />
Gespräche habe es schon gegeben, sagt Marek, allerdings sehe sie bei den Ländern derzeit null Bewegung, Kompetenzen an den Bund abzutreten. Der Bund sei nur einer von zehn Verhandlungspartnern, deshalb sei es so schwierig. Schwierig sei es auch, so Marek, weil von den Ländern für mehr Qualität reflexartig der Ruf nach mehr Geld komme, doch der Bund investiere bereits 70 Millionen Euro jährlich und zwar bis 2013. Heißt im Klartext: mehr Geld wird es nicht geben.</p>
<p><strong>Rechtsanspruch ab drei Jahren</strong><br />
Und Marek schließt an die Forderung eines Bundesrahmengesetzes gleich noch eine weitere an. Um trotz Andrangs auf die Kindergärten die Situation der Eltern zu verbessern, sollte es in allen Ländern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren geben, so Marek: es müsse das Ziel sein, dass die El</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2010/01/13/politische-nachlese-13-1-teil-1-kindergarten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft. Ein Kommentar</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/17/kommentar-zur-behindertenanwaltschaft/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/17/kommentar-zur-behindertenanwaltschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 16:32:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=226</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
Montag, 14. Dezember im Sozialministerium. Bundesbehindertenbeirat. In der langen Tagesordnung der letzte Bericht des scheidenden Bundesbehindertenanwalts Haupt. Ein langer, inhaltsreicher, durchaus auch emotional bewegender Bericht. Die lange Liste von Tätigkeiten zeigt, dass Haupt und sein Team das Amt des Behindertenanwalts mit Leben und Bedeutung erfüllt haben. Beinahe 1000 Aktenanlagen in einem Jahr ist eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Albert Brandstätter</p>
<p>Montag, 14. Dezember im Sozialministerium. Bundesbehindertenbeirat. In der langen Tagesordnung der letzte Bericht des scheidenden Bundesbehindertenanwalts Haupt. Ein langer, inhaltsreicher, durchaus auch emotional bewegender Bericht. Die lange Liste von Tätigkeiten zeigt, dass Haupt und sein Team das Amt des Behindertenanwalts mit Leben und Bedeutung erfüllt haben. Beinahe 1000 Aktenanlagen in einem Jahr ist eine durchaus imponierende Zahl, zeigt auch die Notwendigkeit an, dass der Behindertenanwalt anwaltlich und im Sinne einer Sozialanwaltschaft tätig wird. Nach dem Dank von Sozialminister Hundstorfer erlaube auch ich mir, namens der Lebenshilfe und der NGOs Haupt für sein großes und wirklich ehrliches Engagement zu danken.</p>
<p>Aber es bleibt einiges offen: Das bezieht sich nicht auf den bisherigen oder künftigen Amtsinhaber, sondern auf strukturelle Herausforderungen mit der Behindertenanwaltschaft.</p>
<p><span id="more-226"></span></p>
<p>Bevor der Minister die Sitzung verlässt, sagt er noch, er könne heute noch nicht sagen, wer der Nachfolger wird. Der Akt sei noch nicht bei ihm. Gut. Am Mittwoch früh berichtet der Standard über die Nachfolge. Offensichtlich hat der Minister den Akt am Dienstag erhalten, gleich entschieden und die Medien informiert. Seltsam. Als Beiratsmitglied fühle ich mich etwas gefoppt.</p>
<p>Gekränkte Eitelkeit eines Gremienmitgliedes oder Sinnbild für die die mangelnde Transparenz des Auswahlverfahrens? Wenn in der Republik das Amt des Behindertenanwaltes als politisches Amt und nicht nur als Serviceeinrichtung für Menschen mit Behinderungen ernst genommen werden soll, braucht es größeres politisches Gewicht im Sinne einer sozialen Anwaltschaft. Hier ist eine Evaluation gefordert.</p>
<p>Hier ist auch im Sinne politischer Symbolik zu fragen, ob die Behindertenanwaltschaft weiterhin als Servicestelle im Bereich des Sozialministeriums angesiedelt bleiben soll oder – weil Behindertenfragen Querschnittmaterie sind – etwa auf der Ebene der Volksanwaltschaften zu sehen ist. Sollte der Bundesbehindertenanwalt letztlich per Ministerentscheid bestellt werden oder sich einem öffentlichen Hearing stellen, nach dem eine Entscheidung transparent gefällt wird? Das verstehe ich nicht als Kritik am Sozialministerium, das sicher die Anwaltschaft weisungsfrei agieren lässt und viele Ressourcen zur Verfügung stellt, sondern als strukturelle Überlegung.</p>
<p>Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage, ob die Anwaltschaft sehr viel mehr als eine Servicestelle für Gleichbehandlungsfragen sein sollte. Bräuchten wir nicht eher eine aktive Kraft  bei der Umsetzung der UN-Konvention und der Verwirklichung von Inklusion? Das bedeutet stärkere politische Tätigkeit. Das bedeutet eine Tätigkeit gegenüber allen Ministerien und Regierungsmitgliedern. Das bedeutet eine stärkere Stellung der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit. Zum Beispiel über eine eigene Homepage, mit eigenen Studien, Kampagnen, Tagungen. Man könnte natürlich auch soweit denken, dass Amt ganz anders zu füllen, wie es etwa der Bundesbehindertenbeauftragte in Deutschland als Aufgabe hat. Dazu mehr in einem weiteren Blog-Beitrag.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/17/kommentar-zur-behindertenanwaltschaft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bestellung Buchingers zum Behindertenanwalt: Stimme eines betroffenen Vaters</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/17/bestellung-buchingers-zum-behindertenanwalt-stimme-eines-betroffenen-vaters/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/17/bestellung-buchingers-zum-behindertenanwalt-stimme-eines-betroffenen-vaters/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 14:21:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=222</guid>
		<description><![CDATA[

In der Debatte um die Bestellung Erwin Buchingers zum Bundesbehindertenanwalt wird der frühere Sozialminister immer wieder als Vater eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten  automatisch &#8221;als Betroffener&#8221; in seiner Eignung nach hinten gereiht, weil er selbst keine Behinderung hat. Hier möchte ich gerne Bernhard Schmied aus der Perspektive eines Vaters eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten zu Wort kommen lassen.
Albert Brandstätter
 
&#8220;Sehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">In der Debatte um die Bestellung Erwin Buchingers zum Bundesbehindertenanwalt wird der frühere Sozialminister immer wieder als Vater eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten  automatisch &#8221;als Betroffener&#8221; in seiner Eignung nach hinten gereiht, weil er selbst keine Behinderung hat. Hier möchte ich gerne Bernhard Schmied aus der Perspektive eines Vaters eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten zu Wort kommen lassen.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Albert Brandstätter</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">&#8220;Sehr geehrte Frau Hengl,</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Ich möchte als Generalsekretär der Lebenshilfe Wien, aber auch als Vater eines 17jährigen jungen Mannes mit Down-Syndrom, zu Ihrem offenen Brief an BM Hundstorfer wie folgt Stellung nehmen:</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Ich verstehe Ihre Argumentation und kann sie auch zum Teil mittragen. Auch ich hätte mir zum Beispiel einen Franz-Joseph Huainigg, der ein wunderbares Beispiel für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben trotz schwerer Beeinträchtigungen und Barrieren darstellt und der sich erwiesenermaßen immer wieder erfolgreich politisch und medial für die Anliegen ALLER Menschen mit Behinderung eingesetzt hat, als äußerst geeigneten Behindertenanwalt vorstellen können.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Allerdings möchte ich mich entschieden gegen alle diejenigen aussprechen, die Angehörigen wie Ex-Bundesminister Buchinger automatisch in der Eignung für dieses wichtige Amt nach hinten reihen, nur weil er selbst keine Behinderung hat! </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Ein Elternteil, der selbst ein Kind mit (intellektueller) Beeinträchtigung großgezogen hat, weiß über so einige Dinge bestens Bescheid, z.B.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">- welche Barrieren, Vorurteile, Diskriminierungen den betroffenen Menschen und Familien in den verschiedensten Lebensbereichen entgegengebracht werden</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">- welche finanziellen Unterstützungsleistungen vorhanden sind, und welche noch fehlen oder ungenügend sind</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">- wie es um die Unterstützung von Kindern mit Behinderung im Schulwesen bestellt ist</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">- welche öffentlichen und privaten Dienstleistungsangebote im Bereich Arbeit und Wohnen vorhanden sind und welche noch fehlen.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Sicherlich hat Hr. Buchinger als Sozialminister, wo er auch sichtbare Initiativen für Menschen mit Behinderung gesetzt hat (z.B. Pflegegeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Novelle Behindertengleichstellungsgesetz, Unterschrift UN-Konvention), weitere wertvolle Erfahrungen für das Amt des Behindertenanwaltes gewonnen.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Ich lehne die stereotype Geringschätzung von &#8220;bloßen&#8221; Angehörigen von Menschen mit Behinderung daher klar ab! Dies auch deswegen, weil es eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gibt, die nicht ausreichend für sich selbst sprechen können und auf Unterstützung in hohem Ausmaß angewiesen sind! Für diese Gruppe kann ein naher Angehöriger eines Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung deutlich besser sprechen als ein Vertreter mit Körper- oder Sinnesbehinderung und ansonsten völlig unbeeinträchtigten intellektuellen Fähigkeiten! </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Ein Behindertenanwalt muss aber natürlich für alle Menschen mit Behinderung da sein, dies erfordert für jeden Kandidaten, mit und ohne eigene Behinderung, eine Abstraktion über seine eigene Betroffenheit hinaus, wodurch ich hier aber keinen besonderen Vorteil eines Kandidaten mit eigener Behinderung herauslesen kann.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Nochmals zum Abschluss: auch ich hätte mich gefreut, wenn diesmal ein selbstbetroffener Mensch mit eigener Beeinträchtigung Behindertenanwalt geworden wäre. Aber Hr. Buchinger ist als Angehöriger ebenfalls ein Mitbetroffener und hat genauso persönliche Erfahrungen gemacht und macht sie auch weiterhin, die ihn dazu befähigen werden, sein Amt authentisch aus der Betroffenensicht zu auszuüben.</span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;"> </span></div>
<div dir="ltr"><span style="color: #000000;">Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen</span></div>
<p style="font-size: 10pt; font-family: verdana, sans-serif;"><span style="color: #000000;">Mag. Bernhard Schmid<br />
Generalsekretär<br />
Die Lebenshilfe Wien<br />
Schönbrunner Straße 179<br />
1120 Wien </span></p>
<p style="font-size: 10pt; font-family: verdana, sans-serif;"><span style="font-size: x-small;"><span style="color: #000000;">Mail: B.Schmid@lebenshilfe-wien.at<br />
Web: </span><a title="blocked::outbind://3/www.lebenshilfe-wien.at" href="outbind://3/www.lebenshilfe-wien.at"><span style="color: #000000;">www.lebenshilfe-wien.at </span></a></span></p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/17/bestellung-buchingers-zum-behindertenanwalt-stimme-eines-betroffenen-vaters/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zu Faymann-Rede: Generationenfonds muss auch Begleitung behinderter Menschen beinhalten</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/generationenfonds-muss-auch-begleitung-behinderter-menschen-beinhalten/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/generationenfonds-muss-auch-begleitung-behinderter-menschen-beinhalten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 10:47:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=210</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
In seiner Rede am 2. Dezember griff Bundeskanzler Faymann Forderungen der NGOs der freien Wohlfahrt auf, die – vor allem von Seiten der Diakonie &#8211; schon länger ein 3. Konjunkturpaket Pflege und Betreuung fordern.
Faymann will einen Generationenfonds schaffen, der mit 2 Milliarden Euro dotiert werden soll. Das Geld soll für Investitionen in den Sozialbereich, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Albert Brandstätter</p>
<p>In seiner Rede am 2. Dezember griff Bundeskanzler Faymann Forderungen der NGOs der freien Wohlfahrt auf, die – vor allem von Seiten der Diakonie &#8211; schon länger ein 3. Konjunkturpaket Pflege und Betreuung fordern.</p>
<p>Faymann will einen Generationenfonds schaffen, der mit 2 Milliarden Euro dotiert werden soll. Das Geld soll für Investitionen in den Sozialbereich, in den Gesundheitsbereich und in den Bildungsbereich gewidmet sein. Insgesamt sollen bis zu 50.000 neue Jobs in diesem Bereich geschaffen werden. Woher soll das Geld kommen?  Aus der Reform des Spitalssystems und aus einer – europaweit zu verhandelnden – Finanztransaktionssteuer.</p>
<p>Die Idee des Generationenfonds ist als solche begrüßenswert. Vor allem stimmt die Lebenshilfe der wichtigsten Grundaussage zu: Der Bereich Soziales, und hier Pflege und Betreuung ist ein Zukunftsbereich, in dem Jobs dringend benötigt werden und in den Menschen auch drängen werden. Hier ist jeder investierte Euro sinnvoll und nachhaltig. Eines ist wichtig und wurde in der Rede nicht deutlich genug, wurde aber hoffentlich mitgemeint: Es geht nicht nur um Pflege, es geht nicht nur um Gesundheitsberufe. In diesem Generationenfonds müssen auch die Investitionen für eine umfassende Assistenz und Begleitung von behinderten Menschen ihren Platz finden!</p>
<p>Und: Die Finanzierung muss umfassend und nachhaltig geschehen. Hier sehe ich zwei Risikofaktoren: Erstens, ob durch die Reform der Spitalsfinanzierung tatsächlich soviel Geld übrig bleibt, und zweitens: Wie rasch kann eine Finanztransaktionssteuer in Europa durchgesetzt werden? Sinnvoll sind beide Anliegen, aber werden sie das Versprechen von 2 Milliarden halten?</p>
<p>Insgesamt das Resümee der Rede: Nicht uninteressant, vieles Richtige gesagt vor allem zum sozialen Ausgleich, vieles aber auch ausgespart. Wirklich visionäre Kraft fehlte - es war eine Rede im gemeinschaftlichen Konjunktiv, aber das ist wohl auch der persönliche Stil des Kanzlers. Besonders eines fiel auf: Wenn ich mich richtig erinnere, wurde mit keinem Wort  „Kultur“ verwendet. Seltsam.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/generationenfonds-muss-auch-begleitung-behinderter-menschen-beinhalten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nationaler Informationstag von ÖAR und ÖKSA im Parlament</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/nationaler-informationstag-von-oear-und-oeksa-im-parlament/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/nationaler-informationstag-von-oear-und-oeksa-im-parlament/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 10:40:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=204</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
Anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderungen organisierten ÖAR, ÖKSA und die Parlamentsdirektion gemeinsam den nationalen Informationstag am 30. November. Die Lebenshilfe war in der Vorbereitung und Durchführung sehr aktiv beteiligt. So hielten etwa Silvia Weißenberg und Tobias Buchner je ein Workshop zum Thema Weiterentwicklung der Sachwalterschaft (Art. 12 UN-Konvention). Wesentliche Forderungen der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Albert Brandstätter</p>
<p>Anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderungen organisierten ÖAR, ÖKSA und die Parlamentsdirektion gemeinsam den nationalen Informationstag am 30. November. Die Lebenshilfe war in der Vorbereitung und Durchführung sehr aktiv beteiligt. So hielten etwa Silvia Weißenberg und Tobias Buchner je ein Workshop zum Thema Weiterentwicklung der Sachwalterschaft (Art. 12 UN-Konvention). Wesentliche Forderungen der Lebenshilfe (Schule für alle bis zum Ende der Sekundarstufge 2, Sozialversicherung für Beschäftigte in Werkstätten, Nationaler Aktionspan zur Umsetzung der UN-Konvention) wurden dabei von Präsidentin Prammer und den HauptreferentInnen aufgegriffen.<span id="more-204"></span></p>
<p> In ihrer Begrüßungsrede betonte Parlamentspräsidentin Barbara Prammer die dringend nötige weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Besonders betonte sie den Rechtsanspruch auf Schulbildung für alle bis zum Ende der Sekunddarstufe 2 sowie die Einbeziehung in die Sozialversicherung der Menschen, die in Werkstätten arbeiten. Damit sind zwei Kernforderungen der Lebenshilfe in Richtung sozialer Barrierefreiheit von der zweithöchsten Repräsentantin des Staates übernommen worden! Als ein Beispiel für auch sonst dringende Verbesserungen für Barrierefreiheit erwähnte Prammer die nötigen Adaptierungen des Parlamentsgebäudes sowie der Untertitelung der Live-Aufzeichnungen der Parlamentsdebatten.</p>
<p>In ihren hervorragenden Referaten wiesen die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses Marianne Schulze sowie der Präsidnet von &#8220;Die Steirische Behindertenhilfe&#8221; und der EASPD Franz Wolfmayr auf zentrale Aspekte der UN-Behindetenrechtskonvention hin. Schulze betonte die zentralen Prinzipien der Konvention &#8220;Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit&#8221;. Dabei betonte sie vor allem den sozialen Aspekt der Barrierefreiheit und wies auf die zentrale Bedeutung des Artikel 19 (Freie Wahl der Wohnform, Gemeindenahes Leben, Assistenz in einem umfassenden Sinn) hin. Wolfmayr griff die Anregung der Lebenshilfe zu einem Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention auf. Er tat dies richtigerweise aus der Perspektive der Länder, indem er einen Umsetzungsplan auf Länderebene und Bundesebene forderte.</p>
<p>Erfreulicherweise schlossen sich die Behindertensprecher von SPÖ und ÖVP in ihren Aussendungen dieser Forderung an, sodass unser Vorschlag eines Nationalen Aktionsplanes zunehmend mehr an Gewicht erhält.</p>
<p>Ich meine: Wenn nächstes Jahr der Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention erscheint, wenn parallel dazu der Zivilgesellschaftsbericht erarbeitet wird, dann wäre es doch mehr als einleuchtend, wenn die Gelegenheit beim Schopf ergriffen und die Analyse, die dafür nötig ist, auch gleich für die Erstellung eines Umsetzungsplanes genutzt wird. In Deutschland ist ein nationaler Umsetzungsplan schon im Regierungsprogramm enthalten. Das sollte doch auch in Österreich möglich sein! In die Erarbeitung sollten Bund, Länder, Gemeinden sowie die Menschen mit Beeinträchtigungen als ExpertInnen in eigener Sache vertreten sein.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/nationaler-informationstag-von-oear-und-oeksa-im-parlament/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ohrenschmaus 2009 sorgte für gute Laune</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/ohrenschmaus-2009-sorgte-fuer-gute-laune/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/ohrenschmaus-2009-sorgte-fuer-gute-laune/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 10:20:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inklusion]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=200</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
Wie immer war die Verleihung des Ohrenschmaus-Preises ein höchst gelungenes Fest, in dem Augen, Ohren, Herz, Hirn und Bauch ihren „Schmaus“ erhielten.
&#8220;Kein Mitleidsbonus, keine Peinlichkeit &#8211; einfach Literatur&#8221;: so hat Felix Mitterer, der von Anfang an den Ehrenschutz über den Preis übernommen hat, die Literatur der Preisträger beschrieben. So war es auch am 1. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Albert Brandstätter</p>
<p>Wie immer war die Verleihung des Ohrenschmaus-Preises ein höchst gelungenes Fest, in dem Augen, Ohren, Herz, Hirn und Bauch ihren „Schmaus“ erhielten.</p>
<p>&#8220;Kein Mitleidsbonus, keine Peinlichkeit &#8211; einfach Literatur&#8221;: so hat Felix Mitterer, der von Anfang an den Ehrenschutz über den Preis übernommen hat, die Literatur der Preisträger beschrieben. So war es auch am 1. Dezember wieder. Mit großem Enga-gement von Frank Hoffmann, Chris Pichler und von BM Claudia Schmied vorgetragen, entwickelten die Siegertexte eine unglaubliche Kraft. Die Freude der PreisträgerInnen und der Anwesenden war ansteckend. Alle Beteiligten haben für nächstes Jahr ihr Engagement zugesagt.<br />
Einen großen Dank auch der Jury, der auch ORF-Kulturredakteurin Barbara Rett sowie Heinz Janisch, Kurt Palm und Eva Jancak angehören. Die JurorInnen würdigten neben der hohen Qualität auch die Originalität der Texte und die ungewöhnlichen Sichtweisen auf die Welt. Als herausragendes Beispiele möchte ich den von BM Schmied persönlich vorgetragenen Siegertext in der Kategorie Lyrik hier zitieren: Er stammt von dem deutschen Preisträger Dieter Gebauer, der in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel in Bielefeld lebt.</p>
<p><strong>Meine Laune</strong><br />
Dieter Gebauer</p>
<p>Meine Laune ist groß wie ein Fass.<br />
Meine Laune schmeckt wie Dreck.<br />
Meine Laune riecht wie Schuhwichse.<br />
Trotzdem bin ich immer gut gelaunt.<br />
Meine Laune hört sich an wie ein Kuckuckschrei.<br />
Meine Laune fühlt sich an wie so eine alte Hose.<br />
Meine Laune sieht aus wie ne alte Hose.<br />
Meine Laune und ich sind unzertrennlich.</p>
<p>Wenn ich mit meiner schlechten Laune in den Urlaub fahre,<br />
hat sie auch Urlaub. Dann hab ich keine schlechte Laune.</p>
<p>Alle Texte, auch der von der Lebenshilfe-Gruppe Klex auf Initiative von Kurt Palm mit einem Sonderpreis prämierte Bild/Text finden Sie unter: www.ohrenschmaus.net .</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/12/03/ohrenschmaus-2009-sorgte-fuer-gute-laune/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die UN-Konvention feiert Geburtstag: Erste öffentliche Sitzung des Monitoring-Ausschusses</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/10/28/die-un-konvention-feiert-geburtstag-erste-oeffentliche-sitzung-des-monitoring-ausschusses/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/10/28/die-un-konvention-feiert-geburtstag-erste-oeffentliche-sitzung-des-monitoring-ausschusses/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 11:25:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>albert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=191</guid>
		<description><![CDATA[

Albert Brandstätter
Gestern tagte der UN Monitoring-Ausschuss erstmals in öffentlicher Sitzung. Anlass war der erste Jahrestag des Inkrafttretens der  Behindertenrechtskonvention. Um es kurz zu sagen: Es war eine äußerst gelungene, von der Vorsitzenden Marianne Schulze exzellent moderierte  und vor allem wiederholungswürdige Sitzung. Die Inhalte sind selbstredend wichtig genug, aber auch die Form öffentlicher Beteiligung der interessierten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Albert Brandstätter</p>
<p>Gestern tagte der UN Monitoring-Ausschuss erstmals in öffentlicher Sitzung. Anlass war der erste Jahrestag des Inkrafttretens der  Behindertenrechtskonvention. Um es kurz zu sagen: Es war eine äußerst gelungene, von der Vorsitzenden Marianne Schulze exzellent moderierte  und vor allem wiederholungswürdige Sitzung. Die Inhalte sind selbstredend wichtig genug, aber auch die Form öffentlicher Beteiligung der interessierten Gruppen ist bedeutsam. „Nichts über mich ohne mich!“ ist einer der zentralen Forderungen der internationalen Selbstvertreterbewegung. Dem entspricht das Prinzip der Konvention, Teilhabe an Gesetzgebungsprozessen auf allen Ebenen und auf gleicher Augenhöhe zu fordern. Und der Monitoring-Ausschuss hat dies soeben hervorragend umgesetzt. <span id="more-191"></span></p>
<p>In der öffentlichen Sitzung wurden einige Stellungnahmen des Ausschusses zunächst von den Mitgliedern diskutiert und dann dem Publikum die Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen. Und das Publikum war groß und durchaus kompetent besetzt: Viele behinderte Menschen als ExpertInnen in eigener Sache, VertreterInnen der NGOs, zwei BehindertensprecherInnen (Huainigg, Königsberger-Ludwig) und einige der BehindertenanwältInnen der Länder waren anwesend.</p>
<p>Silvia Weißenberg präsentierte als Mitglied des Ausschusses in der Sitzung den <strong>Entwurf einer Stellungnahme zur Einbeziehung</strong> der Menschen mit intellektueller oder psychischer Behinderung, die in Werkstätten, Beschäftigungstherapien oder Tageseinrichtungen arbeiten, <strong>in die Sozialversicherung</strong>. Im Entwurf heißt es in einer hervorragenden <strong>Analyse</strong>:  „Gemäß Artikel 27 der UN-Konvention haben Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen auch. Das Konzept, das Artikel 27 zugrunde liegt, geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld beschäftigt werden und ihnen die Möglichkeit geboten wird, einen adäquaten Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Die <span style="text-decoration: underline;">Regelung und Praxis</span> in Beschäftigungstherapien, Werkstätten oder Fähigkeitsorientierten Aktivitäten <strong>widerspricht eindeutig den Bestimmungen der UN-Konvention</strong> über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.</p>
<p>Personen mit Behinderungen in Beschäftigungstherapien, Werkstätten oder Fähigkeitsorientierten Aktivitäten müssen für ihre Arbeit ein kollektivvertragliches Entgelt erhalten und damit eigenständig Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben. Dabei ist <span style="text-decoration: underline;">besonders</span> darauf zu achten, dass keine Schlechterstellung erfolgt, da bisher das Taschengeld nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt anzurechnen ist, wohl aber ein Entgelt.“</p>
<p>Im Kapitel „<strong>Handlungsbedarf</strong>“ fordert der Ausschuss  im Entwurf zunächst, dass „bereits existierende Pilotprogramme, die Artikel 25-28 der Konvention umgesetzt werden. Der Monitoringausschuss betont, dass die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Standards an jene, die im ArbeitsverfassungsG und anderen relevanten Bestimmungen anzugleichen sind. Gemäß der Konvention darf es keine eigenen bzw „speziellen“ Regelungen geben.“ So weit, so gut. Allerdings geht dann der Entwurf einen Schritt zu weit: „Die Abschaffung der Beschäftigungstherapie (<em>sic! A. Brandstätter</em>) ist ein Teil des Handlungsbedarfs. Ein wesentliches Element in der Sicherstellung von inklusiver Beschäftigung für alle ist die Schaffung von umfassender persönlicher Assistenz, die über den Arbeitsplatz hinausgeht und selbstbestimmtes Leben in allen Lebensbereichen möglich macht.“  Hier wurden zwei Dinge vermischt. Das Ziel muss die Einbeziehung in das Sozialversicherungssystem und vor allem als erster Schritt in die gesetzliche Unfallversicherung sein! Die Debatte umfassender persönlicher Assistenz auch im Arbeitsumfeld ist sinnvoll. Aber die Abschaffung der Werkstätten kann meines Erachtens nicht aus der Konvention herausgelesen werden! Sie sind Teil der Wahlfreiheit behinderter Menschen, könnten auch als sinnvolle Teile gemeindenaher Unterstützungsdienste interpretiert oder in Zukunft als Teil eines erweiterten Arbeitsmarktes gesehen werden.</p>
<p>Dieser Passus wurde daher schon von Weißenberg und dann auch von Heinz Trompisch als Ausschussmitgliedern und in der öffentlichen Debatte von mir problematisiert. Nach der Debatte wurde der Entwurf der Stellungnahme zur weiteren Überarbeitung rückgestellt. Grundsätzlich jedoch ist die Richtung der Analyse wichtig und gibt viele Anforderung an die Interessenvertretung!</p>
<p>Ein wesentlicher Punkt stellt sich bei dieser Debatte und auch bei anderen Materien als zentral heraus: die <strong>Partizipation der Menschen mit Beeinträchtigungen in die Gesetzgebungsprozesse</strong>. Es ist wohl nicht Aufgabe des Monitoring-Ausschusses, zukünftige Modelle der Umsetzung vorzuschlagen, sehr wohl jedoch darauf zu dringen, dass die Teilhabe der betroffenen Menschen in den entsprechenden Arbeitsgruppen und Konsultationen gewährleistet wird. Ein wichtiges Instrument dafür ist auch die vorgestellte Empfehlung der Bundesregierung <a href="http://www.partizipation.at/fileadmin/media_data/Downloads/Standards_OeB/standards_der_oeffentlichkeitsbeteiligung_2008_druck.pdf" target="_blank"><strong>Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung</strong></a> – Empfehlungen für die gute Praxis, 2008, die man auf <a href="http://www.partizipation.at/">www.partizipation.at</a> herunterladen kann.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/10/28/die-un-konvention-feiert-geburtstag-erste-oeffentliche-sitzung-des-monitoring-ausschusses/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Monitoringausschuss gibt Stellungnahme zur 15a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr ab</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/08/27/monitoringausschuss-gibt-stellungnahme-zur-15a-vereinbarung-zum-verpflichtenden-kindergartenjahr-ab/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/08/27/monitoringausschuss-gibt-stellungnahme-zur-15a-vereinbarung-zum-verpflichtenden-kindergartenjahr-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 12:57:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>eva</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=178</guid>
		<description><![CDATA[

Heute hat sich der Monitoringausschuss in die Diskussion um das verpflichtende Kindergartenjahr und die 15aVereinbarung zwischen Bund und Ländern eingeschaltet und eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben. Dabei kommt das unabhängige Kontrollorgan zur UN-Konvention vornehmlich auf zwei Aspekte zu sprechen und argumentiert auf gleicher Linie wie die Behindertenverbände: Erstens auf die Tatsache, dass bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p style="text-align: left;">Heute hat sich der Monitoringausschuss in die Diskussion um das verpflichtende Kindergartenjahr und die 15aVereinbarung zwischen Bund und Ländern eingeschaltet und eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben. Dabei kommt das unabhängige Kontrollorgan zur UN-Konvention vornehmlich auf zwei Aspekte zu sprechen und argumentiert auf gleicher Linie wie die Behindertenverbände: Erstens auf die Tatsache, dass bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen betreffen, keine vertretende Organisation aktiv einbezogen wurde. Und zweitens bewertet der Monitoringausschuss die Regelung der Vereinbarung  wonach &#8220;Kinder, denen Grund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs&#8221; von der Besuchspflicht ausgenommen sind, als Widerspruch zu den verpflichtenden Grundsätzen der UN-Konvention, die da heißen Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit. Soviel zu der im DER STANDARD geäußerten &#8221;nicht immer sachlich fundierten&#8221; Kritik der Behindertenverbände. Dieser Vorwurf dürfte hiermit widerlegt sein. Sachlich fundierter gehts wohl nicht mehr.</p>
<p style="text-align: left;">Der Monitoringausschuss formuliert in seiner ersten Stellungnahme  äußerst klar und unmißverständlich: &#8220;Die Entbindung der Besuchspflicht &#8211; die Pflicht ist diesfalls im Ergebnis ein Recht im Sinne eines Anspruchs auf einen Kindergartenplatz &#8211; ist in dieser Form nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt.&#8221; Und weiter:  &#8220;Die Formulierung des verpflichtenden Kindergartenjahres, wie auch § 15 Schulpflichtgesetz beruhen auf einem falsch verstandenen Fürsorgegedanken, dass man Menschen mit Behinderungen den Besuch einer Schule nicht zumuten kann. Im Ergebnis wird durch diese Formulierungen bestehende Aussonderung verfestigt und die Unsichtbarkeit von Menschen &#8211; diesfalls Kindern &#8211; mit Behinderungen nachgerade gefördert.&#8221;</p>
<p style="text-align: left;">Dem ist unsererseits nichts mehr hinzuzufügen. Behindertenverbände wie die Lebenshilfe Österreich schlagen zurecht Wirbel. Bei der angekündigten Arbeitsgruppe erwarten wir uns klare Impulse in Richtung inklusive Kindergartenbetreuung.</p>
<p style="text-align: left;">Die gesamte Stellungnahme des Monitoringausschusses ist nachzulesen auf unsere Webseite unter <a title="blocked::http://bit.ly/3RgeH1" href="http://bit.ly/3RgeH1">http://bit.ly/3RgeH1</a></p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/08/27/monitoringausschuss-gibt-stellungnahme-zur-15a-vereinbarung-zum-verpflichtenden-kindergartenjahr-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Studienreise der Lebenshilfe nach Luxemburg. Teil 1: Arbeitsrechtliche Lernerfahrungen</title>
		<link>http://blog.lebenshilfe.at/2009/07/15/studienreise-der-lebenshilfe-nach-luxemburg-teil-1-arbeitsrechtliche-lernerfah-rungen/</link>
		<comments>http://blog.lebenshilfe.at/2009/07/15/studienreise-der-lebenshilfe-nach-luxemburg-teil-1-arbeitsrechtliche-lernerfah-rungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Jul 2009 12:53:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>eva</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion; Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Luxemburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lebenshilfe.esystems.at/?p=163</guid>
		<description><![CDATA[

von Albert Brandstätter
Eines vorweg: Luxemburg hat kein Sozialministerium. Alle Agenden für Behindertenarbeit werden im Familienministerium koordiniert, die Verantwortung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen hingegen liegt beim Arbeitsministerium. Logisch eigentlich, aber ungewohnt. Das war eine der überraschenden Erkenntnisse einer Studienreise der Lebenshilfe Österreich mit ihren Mitgliedsorganisationen nach Luxemburg.
A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés)
Auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>von Albert Brandstätter</p>
<p>Eines vorweg: Luxemburg hat kein Sozialministerium. Alle Agenden für Behindertenarbeit werden im Familienministerium koordiniert, die Verantwortung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen hingegen liegt beim Arbeitsministerium. Logisch eigentlich, aber ungewohnt. Das war eine der überraschenden Erkenntnisse einer Studienreise der Lebenshilfe Österreich mit ihren Mitgliedsorganisationen nach Luxemburg.</p>
<p><strong>A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés)</strong></p>
<p>Auch dort gibt es eine Elternorganisation, mit der wir in regelmäßigem Austausch stehen. Die A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés) hat ihr Hauptquartier in der„Domaine du Château“ in Bettange-sur-Mess, einem kleinen Ort, 20 Autominuten von der Stadt Luxemburg entfernt. Staunen, wenn man dort ankommt: Die „Domaine du Château“ ist genau das , was der Name ankündigt: ein reizendes kleines, denkmalgeschütztes und von der Regierung liebevoll restauriertes Schloss. Das sind die Büros der APEMH, dazu auch ein oder zwei Regierungsstellen, rundherum eine große Werkstatt für Menschen mit Lernschwierigkeiten: eine Küche, Gärtnerei, Landwirtschaft mit Viehzucht und angeschlossener Metzgerei, ein wunderschöner Verkaufsladen, in dem das ganze Dorf die hervorragenden Fleisch- und Milchprodukte und auch Eine-Welt-Artikel kaufen kann, die zweitgrößte Eierproduktion in Luxemburg, Tischlerei und und und. Wer mehr davon sehen will: <a href="http://www.apemh.lu" target="_blank">www.apemh.lu</a> .</p>
<p><span id="more-163"></span></p>
<p>Die APEMH bietet im kleinen luxemburgischen Maßstab &#8211; Luxemburg ist etwa so groß wie Vorarlberg &#8211; über eine Stiftung alles was an Dienstleistungen so angeboten werden kann: Wohn- und Tagesstrukturen, Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten, Produktion und Verkauf der Werkstattprodukte, Verwaltung der Pflegeversicherung und Begleitung der Familien. Die Trägerorganisation vertritt auch die Interessen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen. 2007 feierte die APEMH ihr 40 jähriges Bestehen. Bei der Gründung war es das Ziel der Eltern, Wohnalternativen zur Psychiatrie zu schaffen. Heute leben in 16 Wohneinheiten und dem betreuten selbständigen Wohnen 200 Personen mit intellektueller Beeinträchtigung. 280 Menschen mit Behinderungen arbeiten in den Arbeitsstrukturen der APEMH. Die Leitlinien der Arbeit sind Integration, Autonomie und Selbstbestimmung.</p>
<p><strong>Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderungen</strong></p>
<p>Im Schloss fand ein Arbeitstreffen zum Thema „Arbeitsrechtliche Regelungen für ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten&#8221; mit der Leiterin der Behindertenabteilung des Ministeriums für Familien- und Integrationsangelegenheiten, Frau Malou Kapgen, sowie dem Leiter der Abteilung Arbeit für Menschen mit Behinderungen des Ministeriums für Arbeit, Herrn Jeannot Berg statt.</p>
<p>Ungewöhnlich, diese BeamtInnen, war der häufigste Kommentar nach diesem Treffen: ungewöhnlich offen, diskursiv, kritisch, außerordentlich gut auch über konkrete Einzelheiten der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen informiert.</p>
<p>Zentraler Punkt des Gespräches war die luxemburgische Regelung, die keinen arbeitsrechtlichen Unterschied etwa zwischen der Arbeit in den so genannten „beschützenden Werkstätten“ und dem ersten Arbeitsmarkt kennt und jedem Menschen mit Behinderung einen sozialversicherungsrechtlichen Status zuweist.</p>
<p>Das sieht folgendermaßen aus: Seit dem 12. September 2003 gibt es ein „Gesetz bezüglich Menschen mit Behinderungen“, das zum Ziel hat, ein Entlohnungssystem für die Menschen in den beschützenden Werkstätten einzuführen, und andererseits ein Einkommen für behinderte Menschen zu schaffen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht arbeiten können. Der Ursprung des Gesetzes liegt eindeutig darin, eine soziale Sicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu schaffen.</p>
<p>Um in den Genuss der Leistungen dieses Gesetzes zu kommen, muss eine medizinische Kommission des Arbeitsamts zunächst eine Erwerbsminderung von mindestens 30% feststellen. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Dabei gilt ein wesentlicher <strong>Grundsatz</strong>: <strong>Die Person selbst entscheidet welchen Antrag sie stellen will, nicht das Amt!</strong></p>
<p>Eine Person mit Behinderungen kann grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden: (a) Antrag auf den Status eines behinderten Arbeitnehmers, oder (b) Antrag auf das Einkommen einer schwerstbehinderten Person.</p>
<p>(a) Antrag auf <strong>Status eines behinderten Arbeitnehmers</strong>:<br />
Dieser Antrag wird von einer Kommission für die Orientierung und berufliche Wiedereingliederung begutachtet. Sie orientiert nach Schwere der Behinderung und nach der Region des Wohnsitzes. Dann wird man entweder hin auf den ersten Arbeitsmarkt oder hin zu einer Behindertenwerkstätte orientiert. In beiden Fällen gilt: Die Person wird ganz regulär angestellt.<br />
In der Werkstatt hat die behinderte Person einen normalen Arbeitsvertrag mit der Werkstätte. Der Lohn eines behinderten Arbeitnehmers darf weder auf dem ersten Arbeitsmarkt noch in einer Werkstätte geringer sein als der gesetzlich garantierte Mindestlohn (in Luxemburg ist der entsprechend den hohen Lebenshaltungskosten sehr hoch: 1.600 Euro brutto). Die Werkstatt erhält dabei mindestens 85% des Gehalts zurückerstattet. Von dem Bruttolohn werden dann die Sozialversicherungskosten abgezogen, sodass die Menschen mit Behinderungen davon auch später ihre Pension erhalten. In Summe kann man davon ausgehen, dass nach dem Abzug des Sozialversicherungsbeitrags und der Pensionszahlung an die Wohneinheit dem behinderten Arbeitnehmer einer Wekstatt etwa ein Drittel des Einkommens bleibt.</p>
<p>(b) Antrag auf <strong>Einkommen für schwerstbehinderte Menschen</strong>:<br />
Dieser Antrag wird von einem Nationalen Solidaritätsfonds bearbeitet. Wenn die Person über 18 ist und den ständigen Wohnsitz in Luxemburg hat, wird das garantierte soziale Mindesteinkommen ab dem Tag der Antragsstellung ausbezahlt (derzeit 1.150 Euro). Damit kann die Person ihren Lebensunterhalt von zu Hause aus organisieren.</p>
<p>Die <strong>Grundprinzipien dieser Regelung</strong> sind also:</p>
<ul>
<li>Jeder Mensch, der kann, soll bestmöglich integriert werden.</li>
<li>Jeder Mensch entscheidet selbst über die Art seines Antrages.</li>
<li>Jeder Mensch soll da integriert werden, wo er / sie wohnt.</li>
<li>Die Regelung gibt einen finanziellen Anreiz, damit die Personen mit Behinderungen, die arbeiten können, dies auch tun.</li>
<li>Das Gehalt eines Menschen mit Behinderungen entspricht dem generellen Mindestgehalt beziehungsweise dem generellen sozialen Mindesteinkommen.</li>
<li>Das Ministerium mischt sich nicht in den Ablauf der Werkstatt beziehungsweise des Betriebes ein, sondern gibt ausschließlich Rahmenbedingungen vor.</li>
<li>Die Unternehmen – und dazu zählen die Werkstätten als soziale Entrepreneurs auch – erhalten ca. 85% der Gehaltskosten der behinderten Arbeitnehmer zurückerstattet.</li>
<li>Bei den Werkstätten wird seitens der Ministerien geachtet, dass sie auch Profit erwirtschaften.</li>
</ul>
<p>Daher macht es auch Sinn, dass es nicht ein eigenes Sozialministerium gibt, sondern dass die Agenden für diesen Bereich unter das Arbeitsministerium fallen, denn: Menschen mit Behinderungen sind Arbeitnehmer wie alle anderen auch.</p>
<p><strong>Weiterführendes Material</strong> dazu finden Sie unter:<br />
<a href="http://www.info-handicap.lu" target="_blank">www.info-handicap.lu</a> (auf „Documents“ klicken, dann auf „Emploi“): Auf dieser Seite gibt es hervorragende Informationen auf Deutsch.<br />
Besonders zu dieser Thematik sind zu empfehlen: „Einkommen für Menschen mit Behinderung“ und: „Massnahmen der sozialen und wirtschaftlichen Absicherung“ (zu diesem Thema: S. 49ff.)</p>
<p> </p>
<p>Dieser Beitrag kann gerne auch in anderen Medien verwendet werden.</p>
<!-- google_ad_section_end -->
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lebenshilfe.at/2009/07/15/studienreise-der-lebenshilfe-nach-luxemburg-teil-1-arbeitsrechtliche-lernerfah-rungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
