Archive for the ‘NAP Behinderung’ Category

Inklusion ist auch in Krisenzeiten finanzierbar

Donnerstag, Januar 26th, 2012

So geschehen in der Zero-Konferenz am 24. Jänner: der spanische Professor für Rechtsphilosophie Antonio L. Martínez-Pujalte López stellt nach einer klaren Darstellung des Paradigmenwechsels in Richtung soziales Modell der Behinderung und Inklusion die Frage, die wohl in allen Debatten dieser Art derzeit auftaucht: „Ja, und ist das in Zeiten der Finanzkrise überhaupt zu finanzieren?“ Seine in der spanischen Realität vermutlich noch viel spannendere Antwort: Ein vierfaches Ja.

Erstens: Nicht alle Veränderungen müssen durch Ausgaben bewirkt werden, es reichen Haltungsänderungen, veränderte Verfahrensweisen, andere Zugänge.
Zweitens: Die allermeisten Maßnahmen sind kosteneffektiv und kosteneffizient. Natürlich gibt es anfangs oft hohe Investitionskosten, aber sie amortisieren sich rasch, vor allem, wenn man bedenkt, dass Investitionen in Barrierefreiheit Investitionen für alle sind.
Drittens: Es ist daher – wenn absolut nicht zu vermeiden – nur eine Verlangsamung im Prozess der Ausgestaltung von Barrierefreiheit zu akzeptieren, ein Stopp absolut nicht!
Und viertens: Jetzt ist die Zeit der Behinderung, oder anders ausgedrückt: Jetzt ist die Zeit für Gleichberechtigung und Inklusion.

Klingt das zu optimistisch? Ich finde nicht, sondern es scheint mir realistisch. Und es stimmt: Vor fünf Jahren noch waren Behindertenthemen noch viel weniger präsent. Und in der allgemeinen Klage über die Visionslosigkeit der Politik können wir ja in der Arbeit am Nationalen Aktionsplan die Vision der Inklusion und damit natürlich auch das Recht auf Inklusion noch viel deutlicher, stärker und zukunftsorientierter formulieren. Da kann Politik und da können wir in der Zivilgesellschaft Vision zeigen und umsetzen.

Und übrigens: Es ist unumgänglich nötig, dass sich die Länder am NAP Behinderung beteiligen.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Inklusion als Veränderungskonzept begreifen!

Freitag, November 25th, 2011

Albert Brandstätter

Gleich zwei hervorragend diurchgeführte Tagungen unserer Dachorganisationen ÖAR und ÖKSA zum Thema Inklusion und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb einer Woche: Vor zwei Jahren haben wir als Lebenshilfe mit unserer Tagung „Wege zur Inklusion“ einen wesentlichen Anstoß zur Inklusionsdebatte gegeben, dann haben wir als erste einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung gefordert. Jetzt, zwei Jahre danach, sind diese Themen schon beinahe im nationalen Mainstream des politischen Diskurses angelangt. Ein schöner Erfolg, meine ich. Er ist natürlich nicht uns allein geschuldet, sondern vielen Akteuren und Akteurinnen, die diesen Diskurs in den letzten Monaten höchst aktiv mitgestaltet haben.

Inklusion in den Köpfen der Meinungsmacher

Inklusion ist auch in den Köpfen der Meinungsmacher angekommen: Das zeigten die Impulse der Kampagnen- und Öffentlichkeitsexperten in der ÖAR-Tagung. Inklusion wird da ganz sachgemäß als Veränderungskonzept verstanden, und eine der zentralen Aufgaben ist es, ein neues Bewusstsein zu schaffen, neue Bilder behinderter Menschen als selbstbewussten Akteuren ihrer eigenen Geschichte in die Öffentlichkeit zu bringen. Das traditionelle Bild des armen hilfsbedürftigen „Behinderten“ hat endgültig ausgedient, da es vor allem Ängste und Distanzgefühle bedient.

 

Inklusive Bildung

Inklusive Bildung ist ein weiterer Eckstein, an dem wir gerade bauen, stolpern und zunächst mal wohl auch Konflikte abarbeiten müssen. Das Ziel wird von der Behindertenrechtskonvention klar vorgegeben, aber da müssen wohl Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen, Ausbildungsinstitutionen und vor allem die Schulverwaltung noch längere Zeit in einen intensiven Dialog treten. Und da ist es höchst ärgerlich, wenn auf der Ebene von Landesbeamten also der LandesschulpräsidentInnen und –inspektoren in geschlossenen Gesprächen deutlich gemacht wird, dass sie da nicht mitdiskutieren wollen, weil sie keine Veränderung wünschen. So geht das aber nicht: Man kann nicht auf der einen Seite transparente Diskurse im Unterrichtsministerium ankurbeln, und dann werden intransparente Diskursverweigerungsdiskurse auf der anderen Seite geführt.

 

Föderaler NAP?

Und da sind wir schon beim nächsten Thema, das dann vor allem auch in der ÖKSA-Jahrestagung angesprochen wurde: Das komplizierte und komplexe Thema des Föderalismus. Der schönste NAP Behinderung nützt nichts, wenn die Länder und Kommunen sich daran nicht konstruktiv beteiligen. Da hat es nun doch einige hoffnungsvolle Zeichen gegeben. Nach einer zwischenzeitlichen Verweigerungshaltung seitens einiger Länder scheint sich nun doch eine Haltung durchzusetzen, dass es zur Umsetzung der Konvention ein abgestimmtes Bild zwischen Bund Ländern und Kommunen und zwischen Leistungsträgern und Anbietern geben müsse. Da ist zu hoffen, dass Länder und Kommunen sich aktiv in den NAP einbringen oder ihre eigenen Pläne schreiben und mit dem Bundesplan synchronisieren.
Dass Barrierefreiheit sowohl in physischer als auch in kognitiver Sicht ein zentrales Moment der Inklusion ist, wurde auch wieder deutlich: Dies wird mit immer größerem Selbstbewusstsein vorgetragen, denn gerade hier wird deutlich: Inklusion lohnt sich für alle BürgerInnen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen.

Einbeziehung der Zivilgesellschaft

Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Umsetzungsdiskurse und vor allem die Stellung und institutionelle Einbettung des Monitoring-Ausschusses wurde lebhaft in der ÖKSA-Tagung diskutiert. Die grandiose Leistung des Ausschusses und seiner ehrenamtlich agierenden Mitglieder und seiner Vorsitzenden Marianne Schulze verdient endlich die nötige institutionelle Anerkennung: Hier ist eine konstruktive Debatte zu führen, damit einerseits die Stärken der derzeitigen ehrenamtlichen flexiblen Struktur und andererseits einer klareren institutionellen Einbettung und vor allem finanziellen Absicherung verbunden werden können.

Im Zentrum: Selbstbestimmung und Teilhabe behindeter Personen mit Rechtsansprüchen

Und eines ist deutlich geworden: Die behinderte Person selbst steht im Zentrum. Es geht um nichts weniger als um die klare Gesetzwerdung der UN-Behindertenrechtskonvention und um klar formulierte Rechtsansprüche, damit die Teilhabe der behinderten BürgerInnen am öffentlichen Leben, damit ihre Selbstbestimmung als AkteurInnen der Zivilgesellschaft und ihre Wahlfreiheit als NutzerInnen der Dienstleistungen gewahrt bleiben. Und mit dieser Zielsetzung geht die Behindertendebatte über das eigene Thema hinaus: Denn das gilt ja wohl als Ziel für alle BürgerInnen des Landes und für die Weiterentwicklung unseres Sozialsystems.