Archive for the ‘Inklusion’ Category

Ohrenschmaus 2009 sorgte für gute Laune

Donnerstag, Dezember 3rd, 2009

Albert Brandstätter

Wie immer war die Verleihung des Ohrenschmaus-Preises ein höchst gelungenes Fest, in dem Augen, Ohren, Herz, Hirn und Bauch ihren „Schmaus“ erhielten.

“Kein Mitleidsbonus, keine Peinlichkeit – einfach Literatur”: so hat Felix Mitterer, der von Anfang an den Ehrenschutz über den Preis übernommen hat, die Literatur der Preisträger beschrieben. So war es auch am 1. Dezember wieder. Mit großem Enga-gement von Frank Hoffmann, Chris Pichler und von BM Claudia Schmied vorgetragen, entwickelten die Siegertexte eine unglaubliche Kraft. Die Freude der PreisträgerInnen und der Anwesenden war ansteckend. Alle Beteiligten haben für nächstes Jahr ihr Engagement zugesagt.
Einen großen Dank auch der Jury, der auch ORF-Kulturredakteurin Barbara Rett sowie Heinz Janisch, Kurt Palm und Eva Jancak angehören. Die JurorInnen würdigten neben der hohen Qualität auch die Originalität der Texte und die ungewöhnlichen Sichtweisen auf die Welt. Als herausragendes Beispiele möchte ich den von BM Schmied persönlich vorgetragenen Siegertext in der Kategorie Lyrik hier zitieren: Er stammt von dem deutschen Preisträger Dieter Gebauer, der in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel in Bielefeld lebt.

Meine Laune
Dieter Gebauer

Meine Laune ist groß wie ein Fass.
Meine Laune schmeckt wie Dreck.
Meine Laune riecht wie Schuhwichse.
Trotzdem bin ich immer gut gelaunt.
Meine Laune hört sich an wie ein Kuckuckschrei.
Meine Laune fühlt sich an wie so eine alte Hose.
Meine Laune sieht aus wie ne alte Hose.
Meine Laune und ich sind unzertrennlich.

Wenn ich mit meiner schlechten Laune in den Urlaub fahre,
hat sie auch Urlaub. Dann hab ich keine schlechte Laune.

Alle Texte, auch der von der Lebenshilfe-Gruppe Klex auf Initiative von Kurt Palm mit einem Sonderpreis prämierte Bild/Text finden Sie unter: www.ohrenschmaus.net .

Monitoringausschuss gibt Stellungnahme zur 15a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr ab

Donnerstag, August 27th, 2009

Heute hat sich der Monitoringausschuss in die Diskussion um das verpflichtende Kindergartenjahr und die 15aVereinbarung zwischen Bund und Ländern eingeschaltet und eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben. Dabei kommt das unabhängige Kontrollorgan zur UN-Konvention vornehmlich auf zwei Aspekte zu sprechen und argumentiert auf gleicher Linie wie die Behindertenverbände: Erstens auf die Tatsache, dass bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen betreffen, keine vertretende Organisation aktiv einbezogen wurde. Und zweitens bewertet der Monitoringausschuss die Regelung der Vereinbarung  wonach “Kinder, denen Grund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs” von der Besuchspflicht ausgenommen sind, als Widerspruch zu den verpflichtenden Grundsätzen der UN-Konvention, die da heißen Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit. Soviel zu der im DER STANDARD geäußerten ”nicht immer sachlich fundierten” Kritik der Behindertenverbände. Dieser Vorwurf dürfte hiermit widerlegt sein. Sachlich fundierter gehts wohl nicht mehr.

Der Monitoringausschuss formuliert in seiner ersten Stellungnahme  äußerst klar und unmißverständlich: “Die Entbindung der Besuchspflicht – die Pflicht ist diesfalls im Ergebnis ein Recht im Sinne eines Anspruchs auf einen Kindergartenplatz – ist in dieser Form nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt.” Und weiter:  “Die Formulierung des verpflichtenden Kindergartenjahres, wie auch § 15 Schulpflichtgesetz beruhen auf einem falsch verstandenen Fürsorgegedanken, dass man Menschen mit Behinderungen den Besuch einer Schule nicht zumuten kann. Im Ergebnis wird durch diese Formulierungen bestehende Aussonderung verfestigt und die Unsichtbarkeit von Menschen – diesfalls Kindern – mit Behinderungen nachgerade gefördert.”

Dem ist unsererseits nichts mehr hinzuzufügen. Behindertenverbände wie die Lebenshilfe Österreich schlagen zurecht Wirbel. Bei der angekündigten Arbeitsgruppe erwarten wir uns klare Impulse in Richtung inklusive Kindergartenbetreuung.

Die gesamte Stellungnahme des Monitoringausschusses ist nachzulesen auf unsere Webseite unter http://bit.ly/3RgeH1

Studienreise der Lebenshilfe nach Luxemburg. Teil 1: Arbeitsrechtliche Lernerfahrungen

Mittwoch, Juli 15th, 2009

von Albert Brandstätter

Eines vorweg: Luxemburg hat kein Sozialministerium. Alle Agenden für Behindertenarbeit werden im Familienministerium koordiniert, die Verantwortung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen hingegen liegt beim Arbeitsministerium. Logisch eigentlich, aber ungewohnt. Das war eine der überraschenden Erkenntnisse einer Studienreise der Lebenshilfe Österreich mit ihren Mitgliedsorganisationen nach Luxemburg.

A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés)

Auch dort gibt es eine Elternorganisation, mit der wir in regelmäßigem Austausch stehen. Die A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés) hat ihr Hauptquartier in der„Domaine du Château“ in Bettange-sur-Mess, einem kleinen Ort, 20 Autominuten von der Stadt Luxemburg entfernt. Staunen, wenn man dort ankommt: Die „Domaine du Château“ ist genau das , was der Name ankündigt: ein reizendes kleines, denkmalgeschütztes und von der Regierung liebevoll restauriertes Schloss. Das sind die Büros der APEMH, dazu auch ein oder zwei Regierungsstellen, rundherum eine große Werkstatt für Menschen mit Lernschwierigkeiten: eine Küche, Gärtnerei, Landwirtschaft mit Viehzucht und angeschlossener Metzgerei, ein wunderschöner Verkaufsladen, in dem das ganze Dorf die hervorragenden Fleisch- und Milchprodukte und auch Eine-Welt-Artikel kaufen kann, die zweitgrößte Eierproduktion in Luxemburg, Tischlerei und und und. Wer mehr davon sehen will: www.apemh.lu .

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Ab in die Ferien

Donnerstag, Juli 2nd, 2009

Für rund 2.000 Schüler sind es die letzten Schulferien. Und sie freuen sich gar nicht darüber.

Aktuelles Artikel Ab-in-die-Ferien Foto-Erich-Turner-300x200 in

Bild Ab in die Ferien

Des einen Freud, des anderen Leid. Während die meisten Jugendlichen die Ferien als willkommene Abwechslung erleben, heißt es auch dieses Jahr wieder für rund 2.000 Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach den Ferien „Du musst draußen bleiben.“ Und das ist nicht unbedingt ein Grund zur Freude. Sie verabschieden sich nämlich nicht freiwillig vom Schulbetrieb, sondern werden vom Gesetzgeber dazu gezwungen.

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