Politische Nachlese 13.1. Teil 1: Kindergarten
Albert Brandstätter
Staatssekretärin Marek fordert im Ö1 Morgenjournal ein Bundesrahmengesetz für die Kindergärten und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren
Das sind zwei wichtige Forderungen von Staatssekretärin Marek, die wir nur unterstützen können! Knackpunkt wird allerdings sein, die Blockadehaltung der Länder aufzubrechen. Wenn es – was ich sehr begrüßen würde- zur Debatte eines Bundesrahmengesetzes kommt, ist es wichtig, dass von vorneherein die Behindertenorganisationen einbezogen werden.
Übrigens: Für das verpflichtende Kindergartenjahr wurde eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Interessenvertretungen behinderter Menschen angekündigt: Über eine erste informelle Besprechung ist da aber noch nichts passiert, Frau Staatssekretärin!
Hintergrund (Quelle: ORF Ö1):
„Kindergarten ist Ländersache. Das heißt, derzeit bestimmen neun von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Landesgesetze über die Qualität eines Kindergartens. Schon lange gibt es den Ruf, das zu ändern. Doch die Länder weigern sich beharrlich. Kritik kommt deswegen von Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP). Sie fordert ein bundesweites Rahmengesetz für die Kindergärten, in dem zumindest Mindeststandards festgelegt werden sollen.
In vielen Kindergärten sind die Gruppen zu groß, d.h. zu viele Kinder werden von zu wenig Fachkräften betreut. Durch den Gratis-Kindergarten, in jedem Bundesland anders geregelt, hat in manchen Ländern ein regelrechter Run auf die Kindergärten eingesetzt, doch es gibt zu wenig Personal. Viele Pädagoginnen sind nach wenigen Arbeitsjahren bereits ausgebrannt, bekommen aber je nach Bundesland oft wenig bezahlt.
Ein Gesetz für alle Bundesländer
Familienstaatssekretärin Christine Marek von der ÖVP plädiert daher im Morgenjournal dafür, dass Mindeststandards für alle Kindergärten einheitlich auf Bundesebene in einem sogenannten Bundesrahmengesetz festgelegt werden. In einem solchen Gesetz sollten zum Beispiel Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Verdienst der Kindergartenpädagoginnen festgelegt werden. Auch sollte den Kindergartenpädagoginnen wie Lehrern eine Vorbereitungszeit eingeräumt werden, derzeit müssen sie nämlich die Vorbereitung oft inmitten der Kinder während der Betreuungszeit erledigen. Und es sollten auch Qualifikationserfordernisse für Helferinnen vorgeschrieben werden, die die Kinder zusätzlich zu den Kindergartenpädagoginnen betreuen und die in manchen Ländern derzeit gar keine Qualifikation benötigen.
Länder blockieren
Gespräche habe es schon gegeben, sagt Marek, allerdings sehe sie bei den Ländern derzeit null Bewegung, Kompetenzen an den Bund abzutreten. Der Bund sei nur einer von zehn Verhandlungspartnern, deshalb sei es so schwierig. Schwierig sei es auch, so Marek, weil von den Ländern für mehr Qualität reflexartig der Ruf nach mehr Geld komme, doch der Bund investiere bereits 70 Millionen Euro jährlich und zwar bis 2013. Heißt im Klartext: mehr Geld wird es nicht geben.
Rechtsanspruch ab drei Jahren
Und Marek schließt an die Forderung eines Bundesrahmengesetzes gleich noch eine weitere an. Um trotz Andrangs auf die Kindergärten die Situation der Eltern zu verbessern, sollte es in allen Ländern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren geben, so Marek: es müsse das Ziel sein, dass die El