Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft. Ein Kommentar
Albert Brandstätter
Montag, 14. Dezember im Sozialministerium. Bundesbehindertenbeirat. In der langen Tagesordnung der letzte Bericht des scheidenden Bundesbehindertenanwalts Haupt. Ein langer, inhaltsreicher, durchaus auch emotional bewegender Bericht. Die lange Liste von Tätigkeiten zeigt, dass Haupt und sein Team das Amt des Behindertenanwalts mit Leben und Bedeutung erfüllt haben. Beinahe 1000 Aktenanlagen in einem Jahr ist eine durchaus imponierende Zahl, zeigt auch die Notwendigkeit an, dass der Behindertenanwalt anwaltlich und im Sinne einer Sozialanwaltschaft tätig wird. Nach dem Dank von Sozialminister Hundstorfer erlaube auch ich mir, namens der Lebenshilfe und der NGOs Haupt für sein großes und wirklich ehrliches Engagement zu danken.
Aber es bleibt einiges offen: Das bezieht sich nicht auf den bisherigen oder künftigen Amtsinhaber, sondern auf strukturelle Herausforderungen mit der Behindertenanwaltschaft.
Bevor der Minister die Sitzung verlässt, sagt er noch, er könne heute noch nicht sagen, wer der Nachfolger wird. Der Akt sei noch nicht bei ihm. Gut. Am Mittwoch früh berichtet der Standard über die Nachfolge. Offensichtlich hat der Minister den Akt am Dienstag erhalten, gleich entschieden und die Medien informiert. Seltsam. Als Beiratsmitglied fühle ich mich etwas gefoppt.
Gekränkte Eitelkeit eines Gremienmitgliedes oder Sinnbild für die die mangelnde Transparenz des Auswahlverfahrens? Wenn in der Republik das Amt des Behindertenanwaltes als politisches Amt und nicht nur als Serviceeinrichtung für Menschen mit Behinderungen ernst genommen werden soll, braucht es größeres politisches Gewicht im Sinne einer sozialen Anwaltschaft. Hier ist eine Evaluation gefordert.
Hier ist auch im Sinne politischer Symbolik zu fragen, ob die Behindertenanwaltschaft weiterhin als Servicestelle im Bereich des Sozialministeriums angesiedelt bleiben soll oder – weil Behindertenfragen Querschnittmaterie sind – etwa auf der Ebene der Volksanwaltschaften zu sehen ist. Sollte der Bundesbehindertenanwalt letztlich per Ministerentscheid bestellt werden oder sich einem öffentlichen Hearing stellen, nach dem eine Entscheidung transparent gefällt wird? Das verstehe ich nicht als Kritik am Sozialministerium, das sicher die Anwaltschaft weisungsfrei agieren lässt und viele Ressourcen zur Verfügung stellt, sondern als strukturelle Überlegung.
Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage, ob die Anwaltschaft sehr viel mehr als eine Servicestelle für Gleichbehandlungsfragen sein sollte. Bräuchten wir nicht eher eine aktive Kraft bei der Umsetzung der UN-Konvention und der Verwirklichung von Inklusion? Das bedeutet stärkere politische Tätigkeit. Das bedeutet eine Tätigkeit gegenüber allen Ministerien und Regierungsmitgliedern. Das bedeutet eine stärkere Stellung der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit. Zum Beispiel über eine eigene Homepage, mit eigenen Studien, Kampagnen, Tagungen. Man könnte natürlich auch soweit denken, dass Amt ganz anders zu füllen, wie es etwa der Bundesbehindertenbeauftragte in Deutschland als Aufgabe hat. Dazu mehr in einem weiteren Blog-Beitrag.
Hallo,
finde ich auch, ist eine super Idee mit der Homepage.
LG, Reinhard
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