Nationaler Informationstag von ÖAR und ÖKSA im Parlament
Albert Brandstätter
Anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderungen organisierten ÖAR, ÖKSA und die Parlamentsdirektion gemeinsam den nationalen Informationstag am 30. November. Die Lebenshilfe war in der Vorbereitung und Durchführung sehr aktiv beteiligt. So hielten etwa Silvia Weißenberg und Tobias Buchner je ein Workshop zum Thema Weiterentwicklung der Sachwalterschaft (Art. 12 UN-Konvention). Wesentliche Forderungen der Lebenshilfe (Schule für alle bis zum Ende der Sekundarstufge 2, Sozialversicherung für Beschäftigte in Werkstätten, Nationaler Aktionspan zur Umsetzung der UN-Konvention) wurden dabei von Präsidentin Prammer und den HauptreferentInnen aufgegriffen.
In ihrer Begrüßungsrede betonte Parlamentspräsidentin Barbara Prammer die dringend nötige weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Besonders betonte sie den Rechtsanspruch auf Schulbildung für alle bis zum Ende der Sekunddarstufe 2 sowie die Einbeziehung in die Sozialversicherung der Menschen, die in Werkstätten arbeiten. Damit sind zwei Kernforderungen der Lebenshilfe in Richtung sozialer Barrierefreiheit von der zweithöchsten Repräsentantin des Staates übernommen worden! Als ein Beispiel für auch sonst dringende Verbesserungen für Barrierefreiheit erwähnte Prammer die nötigen Adaptierungen des Parlamentsgebäudes sowie der Untertitelung der Live-Aufzeichnungen der Parlamentsdebatten.
In ihren hervorragenden Referaten wiesen die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses Marianne Schulze sowie der Präsidnet von “Die Steirische Behindertenhilfe” und der EASPD Franz Wolfmayr auf zentrale Aspekte der UN-Behindetenrechtskonvention hin. Schulze betonte die zentralen Prinzipien der Konvention “Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit”. Dabei betonte sie vor allem den sozialen Aspekt der Barrierefreiheit und wies auf die zentrale Bedeutung des Artikel 19 (Freie Wahl der Wohnform, Gemeindenahes Leben, Assistenz in einem umfassenden Sinn) hin. Wolfmayr griff die Anregung der Lebenshilfe zu einem Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention auf. Er tat dies richtigerweise aus der Perspektive der Länder, indem er einen Umsetzungsplan auf Länderebene und Bundesebene forderte.
Erfreulicherweise schlossen sich die Behindertensprecher von SPÖ und ÖVP in ihren Aussendungen dieser Forderung an, sodass unser Vorschlag eines Nationalen Aktionsplanes zunehmend mehr an Gewicht erhält.
Ich meine: Wenn nächstes Jahr der Staatenbericht zur Umsetzung der Konvention erscheint, wenn parallel dazu der Zivilgesellschaftsbericht erarbeitet wird, dann wäre es doch mehr als einleuchtend, wenn die Gelegenheit beim Schopf ergriffen und die Analyse, die dafür nötig ist, auch gleich für die Erstellung eines Umsetzungsplanes genutzt wird. In Deutschland ist ein nationaler Umsetzungsplan schon im Regierungsprogramm enthalten. Das sollte doch auch in Österreich möglich sein! In die Erarbeitung sollten Bund, Länder, Gemeinden sowie die Menschen mit Beeinträchtigungen als ExpertInnen in eigener Sache vertreten sein.
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