In der Debatte um die Bestellung Erwin Buchingers zum Bundesbehindertenanwalt wird der frühere Sozialminister immer wieder als Vater eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten automatisch ”als Betroffener” in seiner Eignung nach hinten gereiht, weil er selbst keine Behinderung hat. Hier möchte ich gerne Bernhard Schmied aus der Perspektive eines Vaters eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten zu Wort kommen lassen.
Albert Brandstätter
“Sehr geehrte Frau Hengl,
Ich möchte als Generalsekretär der Lebenshilfe Wien, aber auch als Vater eines 17jährigen jungen Mannes mit Down-Syndrom, zu Ihrem offenen Brief an BM Hundstorfer wie folgt Stellung nehmen:
Ich verstehe Ihre Argumentation und kann sie auch zum Teil mittragen. Auch ich hätte mir zum Beispiel einen Franz-Joseph Huainigg, der ein wunderbares Beispiel für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben trotz schwerer Beeinträchtigungen und Barrieren darstellt und der sich erwiesenermaßen immer wieder erfolgreich politisch und medial für die Anliegen ALLER Menschen mit Behinderung eingesetzt hat, als äußerst geeigneten Behindertenanwalt vorstellen können.
Allerdings möchte ich mich entschieden gegen alle diejenigen aussprechen, die Angehörigen wie Ex-Bundesminister Buchinger automatisch in der Eignung für dieses wichtige Amt nach hinten reihen, nur weil er selbst keine Behinderung hat!
Ein Elternteil, der selbst ein Kind mit (intellektueller) Beeinträchtigung großgezogen hat, weiß über so einige Dinge bestens Bescheid, z.B.
- welche Barrieren, Vorurteile, Diskriminierungen den betroffenen Menschen und Familien in den verschiedensten Lebensbereichen entgegengebracht werden
- welche finanziellen Unterstützungsleistungen vorhanden sind, und welche noch fehlen oder ungenügend sind
- wie es um die Unterstützung von Kindern mit Behinderung im Schulwesen bestellt ist
- welche öffentlichen und privaten Dienstleistungsangebote im Bereich Arbeit und Wohnen vorhanden sind und welche noch fehlen.
Sicherlich hat Hr. Buchinger als Sozialminister, wo er auch sichtbare Initiativen für Menschen mit Behinderung gesetzt hat (z.B. Pflegegeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Novelle Behindertengleichstellungsgesetz, Unterschrift UN-Konvention), weitere wertvolle Erfahrungen für das Amt des Behindertenanwaltes gewonnen.
Ich lehne die stereotype Geringschätzung von “bloßen” Angehörigen von Menschen mit Behinderung daher klar ab! Dies auch deswegen, weil es eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gibt, die nicht ausreichend für sich selbst sprechen können und auf Unterstützung in hohem Ausmaß angewiesen sind! Für diese Gruppe kann ein naher Angehöriger eines Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung deutlich besser sprechen als ein Vertreter mit Körper- oder Sinnesbehinderung und ansonsten völlig unbeeinträchtigten intellektuellen Fähigkeiten!
Ein Behindertenanwalt muss aber natürlich für alle Menschen mit Behinderung da sein, dies erfordert für jeden Kandidaten, mit und ohne eigene Behinderung, eine Abstraktion über seine eigene Betroffenheit hinaus, wodurch ich hier aber keinen besonderen Vorteil eines Kandidaten mit eigener Behinderung herauslesen kann.
Nochmals zum Abschluss: auch ich hätte mich gefreut, wenn diesmal ein selbstbetroffener Mensch mit eigener Beeinträchtigung Behindertenanwalt geworden wäre. Aber Hr. Buchinger ist als Angehöriger ebenfalls ein Mitbetroffener und hat genauso persönliche Erfahrungen gemacht und macht sie auch weiterhin, die ihn dazu befähigen werden, sein Amt authentisch aus der Betroffenensicht zu auszuüben.
Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen
Mag. Bernhard Schmid
Generalsekretär
Die Lebenshilfe Wien
Schönbrunner Straße 179
1120 Wien
Mail: B.Schmid@lebenshilfe-wien.at
Web: www.lebenshilfe-wien.at