Die UN-Konvention feiert Geburtstag: Erste öffentliche Sitzung des Monitoring-Ausschusses
Albert Brandstätter
Gestern tagte der UN Monitoring-Ausschuss erstmals in öffentlicher Sitzung. Anlass war der erste Jahrestag des Inkrafttretens der Behindertenrechtskonvention. Um es kurz zu sagen: Es war eine äußerst gelungene, von der Vorsitzenden Marianne Schulze exzellent moderierte und vor allem wiederholungswürdige Sitzung. Die Inhalte sind selbstredend wichtig genug, aber auch die Form öffentlicher Beteiligung der interessierten Gruppen ist bedeutsam. „Nichts über mich ohne mich!“ ist einer der zentralen Forderungen der internationalen Selbstvertreterbewegung. Dem entspricht das Prinzip der Konvention, Teilhabe an Gesetzgebungsprozessen auf allen Ebenen und auf gleicher Augenhöhe zu fordern. Und der Monitoring-Ausschuss hat dies soeben hervorragend umgesetzt.
In der öffentlichen Sitzung wurden einige Stellungnahmen des Ausschusses zunächst von den Mitgliedern diskutiert und dann dem Publikum die Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen. Und das Publikum war groß und durchaus kompetent besetzt: Viele behinderte Menschen als ExpertInnen in eigener Sache, VertreterInnen der NGOs, zwei BehindertensprecherInnen (Huainigg, Königsberger-Ludwig) und einige der BehindertenanwältInnen der Länder waren anwesend.
Silvia Weißenberg präsentierte als Mitglied des Ausschusses in der Sitzung den Entwurf einer Stellungnahme zur Einbeziehung der Menschen mit intellektueller oder psychischer Behinderung, die in Werkstätten, Beschäftigungstherapien oder Tageseinrichtungen arbeiten, in die Sozialversicherung. Im Entwurf heißt es in einer hervorragenden Analyse: „Gemäß Artikel 27 der UN-Konvention haben Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen auch. Das Konzept, das Artikel 27 zugrunde liegt, geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld beschäftigt werden und ihnen die Möglichkeit geboten wird, einen adäquaten Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Die Regelung und Praxis in Beschäftigungstherapien, Werkstätten oder Fähigkeitsorientierten Aktivitäten widerspricht eindeutig den Bestimmungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Personen mit Behinderungen in Beschäftigungstherapien, Werkstätten oder Fähigkeitsorientierten Aktivitäten müssen für ihre Arbeit ein kollektivvertragliches Entgelt erhalten und damit eigenständig Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung erwerben. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass keine Schlechterstellung erfolgt, da bisher das Taschengeld nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt anzurechnen ist, wohl aber ein Entgelt.“
Im Kapitel „Handlungsbedarf“ fordert der Ausschuss im Entwurf zunächst, dass „bereits existierende Pilotprogramme, die Artikel 25-28 der Konvention umgesetzt werden. Der Monitoringausschuss betont, dass die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Standards an jene, die im ArbeitsverfassungsG und anderen relevanten Bestimmungen anzugleichen sind. Gemäß der Konvention darf es keine eigenen bzw „speziellen“ Regelungen geben.“ So weit, so gut. Allerdings geht dann der Entwurf einen Schritt zu weit: „Die Abschaffung der Beschäftigungstherapie (sic! A. Brandstätter) ist ein Teil des Handlungsbedarfs. Ein wesentliches Element in der Sicherstellung von inklusiver Beschäftigung für alle ist die Schaffung von umfassender persönlicher Assistenz, die über den Arbeitsplatz hinausgeht und selbstbestimmtes Leben in allen Lebensbereichen möglich macht.“ Hier wurden zwei Dinge vermischt. Das Ziel muss die Einbeziehung in das Sozialversicherungssystem und vor allem als erster Schritt in die gesetzliche Unfallversicherung sein! Die Debatte umfassender persönlicher Assistenz auch im Arbeitsumfeld ist sinnvoll. Aber die Abschaffung der Werkstätten kann meines Erachtens nicht aus der Konvention herausgelesen werden! Sie sind Teil der Wahlfreiheit behinderter Menschen, könnten auch als sinnvolle Teile gemeindenaher Unterstützungsdienste interpretiert oder in Zukunft als Teil eines erweiterten Arbeitsmarktes gesehen werden.
Dieser Passus wurde daher schon von Weißenberg und dann auch von Heinz Trompisch als Ausschussmitgliedern und in der öffentlichen Debatte von mir problematisiert. Nach der Debatte wurde der Entwurf der Stellungnahme zur weiteren Überarbeitung rückgestellt. Grundsätzlich jedoch ist die Richtung der Analyse wichtig und gibt viele Anforderung an die Interessenvertretung!
Ein wesentlicher Punkt stellt sich bei dieser Debatte und auch bei anderen Materien als zentral heraus: die Partizipation der Menschen mit Beeinträchtigungen in die Gesetzgebungsprozesse. Es ist wohl nicht Aufgabe des Monitoring-Ausschusses, zukünftige Modelle der Umsetzung vorzuschlagen, sehr wohl jedoch darauf zu dringen, dass die Teilhabe der betroffenen Menschen in den entsprechenden Arbeitsgruppen und Konsultationen gewährleistet wird. Ein wichtiges Instrument dafür ist auch die vorgestellte Empfehlung der Bundesregierung Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung – Empfehlungen für die gute Praxis, 2008, die man auf www.partizipation.at herunterladen kann.
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