ABC der Inklusion – B wie Bildung für Alle
Mai 11th, 2012Albert Brandstätter
Inklusion bedeutet für alle BürgerInnen, von Anfang an, von vornherein dabei zu sein, mit allen Möglichkeiten die die Gesellschaft ihren Mitgliedern bietet, aber auch allen Pflichten. Das heißt, als Bürger oder Bürgerin den öffentlichen Verkehr zu nutzen, die Serviceleistungen der Ämter in Anspruch zu nehmen, als Schülerin die Regelschule zu besuchen, als Mieterin eine Wohnung zu haben oder als Kundin Dienstleistungen zu wählen. Dieses Recht auf Teilhabe soll für alle gelten, egal wie ihre Begabungen oder Fähigkeiten sind, egal aus welcher Kultur sie oder ihre Eltern stammen, egal wie ihre religiöse oder weltanschauliche Überzeugung aussieht oder wie ihre sexuelle Orientierung ist. „Es ist normal, verschieden zu sein“, hat einmal de bedeutende deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker in einer Rede vor der deutschen Lebenshilfe gesagt.
Recht auf Teilhabe, Bürgerpflichten, Fähigkeiten zu erkennen und einzusetzen: Wo lernen wir das? In der Schule, in der Gemeinde, in der Berufsausbildung, in der Erwachsenenbildung oder auf der Universität.
Daher ist es eine zentrale Forderung, dass es Bildung und vor allem eine Schule für alle gibt mit gleichen Zugangsmöglichkeiten, mit einem auf die Bedarfe und Fähigkeiten jeder einzelnen Person zugeschnittenen Lehrplan, der nötigen Unterstützung, einer barrierefreien Lernumgebung und einer angepassten Leistungserfassung.
Lernen mit der Vielfalt der Begabungen und Bedarfe
Lernen mit der Vielfalt der Begabungen und Bedarfe, das ist das Zauberwort: Die Angst derer, die eine Vereinheitlichung und Verflachung und dadurch eine Verschlechterung unseres traditionellen Schulsystems fürchten ist unbegründet. Das zeigen alle internationalen Vergleiche. Gerade Länder mit einem besonders inklusiven Schulsystem wie Finnland oder Neuseeland schneiden bei den PISA-Tests hervorragend ab. Finnland ist dabei immer unter den ersten drei, Neuseeland zwischen Rang 5 (2006) und 7 (2009). Und Österreich: „unter ferner liefen…“.
Brauchn wir dafür eine Sonderschule? Nein! Aber es braucht die Erfahrungen, die die großartigen Lehrer und Lehrerinnen der Sonderschule in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben, für alle Schulen.
Vision
Zu allererst braucht es eine Vision: Die gibt uns Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der die Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem für alle Schüler und Schülerinnen fordert. Das ist nicht nur eine Vision, sondern ein Recht und ein Gestaltungsauftrag an die Bildungspolitik.
Bildungsplan für die Nachbarschaft oder den Bezirk
Es braucht einen klaren Bildungsplan für die „Nachbarschaft“: In jedem Bezirk, in jeder kleinräumigen Nachbarschaft sollte es eine Schule geben, die gemischte Gruppen und eventuelle auch besondere Kompetenzen anbietet. Sozusagen Sozialraumorientierung der inklusiven Bildung…
Unterstützung und Ressourcen
Es braucht dazu die nötige Unterstützung durch geschulte Teams, aber auch durch die Angehörigen.
Es braucht dafür Ressourcen – gut ausgebildete LehrerInnen ist das wichtigste: bis 2020 solle jeder Lehrer, jede Lehrerin bei uns eine Grundausbildung in inklusiver Pädagogik haben. zusätzlich sollte es aber auch Lehrpersonal mit besonderen Fähigkeiten geben, die ihre Kollegen dabei unterstützen, mit SchülerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf oder mit herausforderndem Verhalten richtig umzugehen.
Ressourcen heißt aber auch: die nötige Ausstattung der Schulen, barrierefreie Architektur, eine Infrastruktur zur Unterstützung…
Inklusiver Bildungsrucksack
Zentral bei der ganzen Bildungsdebatte ist: Die Unterstützung und die Ressourcen sollten mit dem Kind gehen, wie ein Schulrucksack, den es sich umhängt und in die Schule seiner Wahl mitnimmt. Jetzt muss man die Schule nach der Unterstützung aussuchen, in Zukunft sollte völlig egal sein, wo das Kind hingeht – die entsprechende Unterstützung muss ihm sicher sein. Und daher sagen wir in der Lebenshilfe, dass es ausgesonderte Schulen nicht mehr geben soll. In der Übergangszeit sollte es eine gleichwertige Assistenz geben, egal ob in der hoffentlich bald obsoleten Sonderschule oder in einer Regelschule.
„Triple-A“ für die Bildung
Die zentrale Haltung kann man durch ein „Triple-A“ für die Bildung formulieren:
A wie Anerkennung von Verschiedenheit aller SchülerInnen.Diese Haltung zeigt ganz praktische Konsequenzen:
A wie Aufnahme aller SchülerInnen: Dazu benötigen wir den Zugang in barrierefreie Schulgebäude, in barrierefreie Erwachsenenbildungseinrichtungen, LehrerInnen mit besonderen pädagogischen Kompetenzen, Unterstützungspersonal für Schüler mit Beeinträchtigungen… und:
A wie Anpassung der bestehenden Lerninhalte (Curricula) an die unterschiedlichen Bedarfe der SchülerInnen, Anpassung der Leistungsbeurteilung und Anpassung der Lehrmethoden.
Inklusive Bildung braucht auch eine entsprechende Führung durch die Politik und die Verwaltung und die entsprechende Haltung der Schulleitungen und der KlassenlehrerInnen. Das schöne dabei: Inklusive Bildung führt automatisch zu Ganztags- und Gesamtschulen, da alles andere schlicht unlogisch ist…
Und es wird die ganze Bildungslandschaft verändern, da behinderte SchülerInnen bis zum Ende der Sekundarstufe 2 dabei sein werden, und danach sicher auch universitäre Bildungsmöglichkeiten oder die des Lebenslangen Lernen in Anspruch nehmen wollen…
Viele Anregungen für diesen Beitrag übernahm ich von einem wunderbaren Vortrag des neuseeländischen Professors David Mitchell im April 2012 an der Universität Wien. Er ist Verfasser meherer Bücher über Inklusive Bildung. Sein letztes erschien gerade: David Mitchell, What really Works in Special and INclusive Education” (2011).



