Politische Nachlese 13.1. Teil 2: Pflegegeld

13. Januar 2010

Albert Brandstätter

In der “Presse” vom 13.1. (S.2) unterstützt der neue Bundesbehindertenanwalt die Forderung der Behindertenverbände nach einer automatischen jährlichen Valorisierung des Pflegegeldes wie bei der jährlichen Pensionserhöhung. Sehr gut! Bei der Umsetzung wird allerdings dann wieder der Staatsbankrott ausgerufen werden, fürchte ich.

Wir brauchen neue Standards bei derPflegegeldeinstufung

Sozialminister Hundstorfer schlägt vor, dass bei der Einstufung zusätzlich zu den Ärzten auch die Pflegehelfer einbezogen werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber er reicht noch nicht: Es braucht grundsätzlich einen multidisziplinären Ansatz  und neue Standards bei der Pflegegeldeinstufung. Derzeit liegt die Beurteilung in der Hand einzelner Gutachter, die zwar überwiegend ausgebildete Mediziner sind, aber über wenig Erfahrung zum Beispiel im Bereich der Kinderneurologie verfügen. Daher braucht es eine standardisierte Begutachtungspraxis, die auf Objektivität und ein Mehr-Augen-Prinzip setzt und kontinuierlich mittels Qualitätsstandards überprüft wird. Wir sind der Meinung, dass nur ein Team aus Fachleuten aus den Bereichen Pflege, Psychologie, Psychiatrie, Sonder- und Heilpädagogik und kinder-neurologische Medizin in der Lage ist, eine objektive und zuverlässige Diagnose durchzuführen.

Alle behinderten Kinder brauchen besondere Förderung!

 Buchinger verweist in demselben Artikel auf die Verbesserungen der Pflegegeldeinstufung bei schwerbehinderten Kindern und empfiehlt eine Überprüfung 2011. Gut, aber: Auch hier müssen wir wieder betonen, dass die Unterscheidung von schwerbehinderten von (- ja was: nicht schwer = normal?) behinderten Kindern nicht akzeptabel ist. 

Aus Sicht der Lebenshilfe Österreich hält die Definition der Schwerst­behinderung in der Praxis nicht stand. Präsident Weber hat schon mehrmals erklärt: „Ab wann ist ein Kind schwerst behindert? Nach der neuen Definition ist ein Kind mit autistischen Zügen erst dann schwerstbehindert, wenn es schwer verhaltensauffällig ist und mit einer schweren intellektuellen Behinderung lebt. Aber auch wenn es nicht so schwer behindert ist, braucht dieses Kind eine spezielle Förderung, die von den Eltern ein Übermaß an Zeit und Energie abverlangt und somit einen Erschwerniszuschlag rechtfertigt. Dieser zusätzliche Betreuungsaufwand wird noch immer viel zu wenig berücksichtigt.”

Politische Nachlese 13.1. Teil 1: Kindergarten

13. Januar 2010

Albert Brandstätter

Staatssekretärin Marek fordert im Ö1 Morgenjournal ein Bundesrahmengesetz für die Kindergärten und einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren

Das sind zwei wichtige Forderungen von Staatssekretärin Marek, die wir nur unterstützen können! Knackpunkt wird allerdings sein, die Blockadehaltung der Länder aufzubrechen. Wenn es – was ich sehr begrüßen würde- zur Debatte eines Bundesrahmengesetzes kommt, ist es wichtig, dass von vorneherein die Behindertenorganisationen einbezogen werden.

Übrigens: Für das verpflichtende Kindergartenjahr wurde eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Interessenvertretungen behinderter Menschen angekündigt: Über eine erste informelle Besprechung ist da aber noch nichts passiert, Frau Staatssekretärin!

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Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft. Ein Kommentar

17. Dezember 2009

Albert Brandstätter

Montag, 14. Dezember im Sozialministerium. Bundesbehindertenbeirat. In der langen Tagesordnung der letzte Bericht des scheidenden Bundesbehindertenanwalts Haupt. Ein langer, inhaltsreicher, durchaus auch emotional bewegender Bericht. Die lange Liste von Tätigkeiten zeigt, dass Haupt und sein Team das Amt des Behindertenanwalts mit Leben und Bedeutung erfüllt haben. Beinahe 1000 Aktenanlagen in einem Jahr ist eine durchaus imponierende Zahl, zeigt auch die Notwendigkeit an, dass der Behindertenanwalt anwaltlich und im Sinne einer Sozialanwaltschaft tätig wird. Nach dem Dank von Sozialminister Hundstorfer erlaube auch ich mir, namens der Lebenshilfe und der NGOs Haupt für sein großes und wirklich ehrliches Engagement zu danken.

Aber es bleibt einiges offen: Das bezieht sich nicht auf den bisherigen oder künftigen Amtsinhaber, sondern auf strukturelle Herausforderungen mit der Behindertenanwaltschaft.

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Bestellung Buchingers zum Behindertenanwalt: Stimme eines betroffenen Vaters

17. Dezember 2009
In der Debatte um die Bestellung Erwin Buchingers zum Bundesbehindertenanwalt wird der frühere Sozialminister immer wieder als Vater eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten  automatisch ”als Betroffener” in seiner Eignung nach hinten gereiht, weil er selbst keine Behinderung hat. Hier möchte ich gerne Bernhard Schmied aus der Perspektive eines Vaters eines jungen Mannes mit Lernschwierigkeiten zu Wort kommen lassen.
Albert Brandstätter
 
“Sehr geehrte Frau Hengl,
 
Ich möchte als Generalsekretär der Lebenshilfe Wien, aber auch als Vater eines 17jährigen jungen Mannes mit Down-Syndrom, zu Ihrem offenen Brief an BM Hundstorfer wie folgt Stellung nehmen:
 
Ich verstehe Ihre Argumentation und kann sie auch zum Teil mittragen. Auch ich hätte mir zum Beispiel einen Franz-Joseph Huainigg, der ein wunderbares Beispiel für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben trotz schwerer Beeinträchtigungen und Barrieren darstellt und der sich erwiesenermaßen immer wieder erfolgreich politisch und medial für die Anliegen ALLER Menschen mit Behinderung eingesetzt hat, als äußerst geeigneten Behindertenanwalt vorstellen können.
 
Allerdings möchte ich mich entschieden gegen alle diejenigen aussprechen, die Angehörigen wie Ex-Bundesminister Buchinger automatisch in der Eignung für dieses wichtige Amt nach hinten reihen, nur weil er selbst keine Behinderung hat!
Ein Elternteil, der selbst ein Kind mit (intellektueller) Beeinträchtigung großgezogen hat, weiß über so einige Dinge bestens Bescheid, z.B.
- welche Barrieren, Vorurteile, Diskriminierungen den betroffenen Menschen und Familien in den verschiedensten Lebensbereichen entgegengebracht werden
- welche finanziellen Unterstützungsleistungen vorhanden sind, und welche noch fehlen oder ungenügend sind
- wie es um die Unterstützung von Kindern mit Behinderung im Schulwesen bestellt ist
- welche öffentlichen und privaten Dienstleistungsangebote im Bereich Arbeit und Wohnen vorhanden sind und welche noch fehlen.
 
Sicherlich hat Hr. Buchinger als Sozialminister, wo er auch sichtbare Initiativen für Menschen mit Behinderung gesetzt hat (z.B. Pflegegeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Novelle Behindertengleichstellungsgesetz, Unterschrift UN-Konvention), weitere wertvolle Erfahrungen für das Amt des Behindertenanwaltes gewonnen.
 
Ich lehne die stereotype Geringschätzung von “bloßen” Angehörigen von Menschen mit Behinderung daher klar ab! Dies auch deswegen, weil es eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gibt, die nicht ausreichend für sich selbst sprechen können und auf Unterstützung in hohem Ausmaß angewiesen sind! Für diese Gruppe kann ein naher Angehöriger eines Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung deutlich besser sprechen als ein Vertreter mit Körper- oder Sinnesbehinderung und ansonsten völlig unbeeinträchtigten intellektuellen Fähigkeiten!
Ein Behindertenanwalt muss aber natürlich für alle Menschen mit Behinderung da sein, dies erfordert für jeden Kandidaten, mit und ohne eigene Behinderung, eine Abstraktion über seine eigene Betroffenheit hinaus, wodurch ich hier aber keinen besonderen Vorteil eines Kandidaten mit eigener Behinderung herauslesen kann.
 
Nochmals zum Abschluss: auch ich hätte mich gefreut, wenn diesmal ein selbstbetroffener Mensch mit eigener Beeinträchtigung Behindertenanwalt geworden wäre. Aber Hr. Buchinger ist als Angehöriger ebenfalls ein Mitbetroffener und hat genauso persönliche Erfahrungen gemacht und macht sie auch weiterhin, die ihn dazu befähigen werden, sein Amt authentisch aus der Betroffenensicht zu auszuüben.
 
Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen

Mag. Bernhard Schmid
Generalsekretär
Die Lebenshilfe Wien
Schönbrunner Straße 179
1120 Wien

Mail: B.Schmid@lebenshilfe-wien.at
Web:
www.lebenshilfe-wien.at

Zu Faymann-Rede: Generationenfonds muss auch Begleitung behinderter Menschen beinhalten

3. Dezember 2009

Albert Brandstätter

In seiner Rede am 2. Dezember griff Bundeskanzler Faymann Forderungen der NGOs der freien Wohlfahrt auf, die – vor allem von Seiten der Diakonie – schon länger ein 3. Konjunkturpaket Pflege und Betreuung fordern.

Faymann will einen Generationenfonds schaffen, der mit 2 Milliarden Euro dotiert werden soll. Das Geld soll für Investitionen in den Sozialbereich, in den Gesundheitsbereich und in den Bildungsbereich gewidmet sein. Insgesamt sollen bis zu 50.000 neue Jobs in diesem Bereich geschaffen werden. Woher soll das Geld kommen?  Aus der Reform des Spitalssystems und aus einer – europaweit zu verhandelnden – Finanztransaktionssteuer.

Die Idee des Generationenfonds ist als solche begrüßenswert. Vor allem stimmt die Lebenshilfe der wichtigsten Grundaussage zu: Der Bereich Soziales, und hier Pflege und Betreuung ist ein Zukunftsbereich, in dem Jobs dringend benötigt werden und in den Menschen auch drängen werden. Hier ist jeder investierte Euro sinnvoll und nachhaltig. Eines ist wichtig und wurde in der Rede nicht deutlich genug, wurde aber hoffentlich mitgemeint: Es geht nicht nur um Pflege, es geht nicht nur um Gesundheitsberufe. In diesem Generationenfonds müssen auch die Investitionen für eine umfassende Assistenz und Begleitung von behinderten Menschen ihren Platz finden!

Und: Die Finanzierung muss umfassend und nachhaltig geschehen. Hier sehe ich zwei Risikofaktoren: Erstens, ob durch die Reform der Spitalsfinanzierung tatsächlich soviel Geld übrig bleibt, und zweitens: Wie rasch kann eine Finanztransaktionssteuer in Europa durchgesetzt werden? Sinnvoll sind beide Anliegen, aber werden sie das Versprechen von 2 Milliarden halten?

Insgesamt das Resümee der Rede: Nicht uninteressant, vieles Richtige gesagt vor allem zum sozialen Ausgleich, vieles aber auch ausgespart. Wirklich visionäre Kraft fehlte - es war eine Rede im gemeinschaftlichen Konjunktiv, aber das ist wohl auch der persönliche Stil des Kanzlers. Besonders eines fiel auf: Wenn ich mich richtig erinnere, wurde mit keinem Wort  „Kultur“ verwendet. Seltsam.

Nationaler Informationstag von ÖAR und ÖKSA im Parlament

3. Dezember 2009

Albert Brandstätter

Anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderungen organisierten ÖAR, ÖKSA und die Parlamentsdirektion gemeinsam den nationalen Informationstag am 30. November. Die Lebenshilfe war in der Vorbereitung und Durchführung sehr aktiv beteiligt. So hielten etwa Silvia Weißenberg und Tobias Buchner je ein Workshop zum Thema Weiterentwicklung der Sachwalterschaft (Art. 12 UN-Konvention). Wesentliche Forderungen der Lebenshilfe (Schule für alle bis zum Ende der Sekundarstufge 2, Sozialversicherung für Beschäftigte in Werkstätten, Nationaler Aktionspan zur Umsetzung der UN-Konvention) wurden dabei von Präsidentin Prammer und den HauptreferentInnen aufgegriffen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Ohrenschmaus 2009 sorgte für gute Laune

3. Dezember 2009

Albert Brandstätter

Wie immer war die Verleihung des Ohrenschmaus-Preises ein höchst gelungenes Fest, in dem Augen, Ohren, Herz, Hirn und Bauch ihren „Schmaus“ erhielten.

“Kein Mitleidsbonus, keine Peinlichkeit – einfach Literatur”: so hat Felix Mitterer, der von Anfang an den Ehrenschutz über den Preis übernommen hat, die Literatur der Preisträger beschrieben. So war es auch am 1. Dezember wieder. Mit großem Enga-gement von Frank Hoffmann, Chris Pichler und von BM Claudia Schmied vorgetragen, entwickelten die Siegertexte eine unglaubliche Kraft. Die Freude der PreisträgerInnen und der Anwesenden war ansteckend. Alle Beteiligten haben für nächstes Jahr ihr Engagement zugesagt.
Einen großen Dank auch der Jury, der auch ORF-Kulturredakteurin Barbara Rett sowie Heinz Janisch, Kurt Palm und Eva Jancak angehören. Die JurorInnen würdigten neben der hohen Qualität auch die Originalität der Texte und die ungewöhnlichen Sichtweisen auf die Welt. Als herausragendes Beispiele möchte ich den von BM Schmied persönlich vorgetragenen Siegertext in der Kategorie Lyrik hier zitieren: Er stammt von dem deutschen Preisträger Dieter Gebauer, der in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel in Bielefeld lebt.

Meine Laune
Dieter Gebauer

Meine Laune ist groß wie ein Fass.
Meine Laune schmeckt wie Dreck.
Meine Laune riecht wie Schuhwichse.
Trotzdem bin ich immer gut gelaunt.
Meine Laune hört sich an wie ein Kuckuckschrei.
Meine Laune fühlt sich an wie so eine alte Hose.
Meine Laune sieht aus wie ne alte Hose.
Meine Laune und ich sind unzertrennlich.

Wenn ich mit meiner schlechten Laune in den Urlaub fahre,
hat sie auch Urlaub. Dann hab ich keine schlechte Laune.

Alle Texte, auch der von der Lebenshilfe-Gruppe Klex auf Initiative von Kurt Palm mit einem Sonderpreis prämierte Bild/Text finden Sie unter: www.ohrenschmaus.net .

Die UN-Konvention feiert Geburtstag: Erste öffentliche Sitzung des Monitoring-Ausschusses

28. Oktober 2009

Albert Brandstätter

Gestern tagte der UN Monitoring-Ausschuss erstmals in öffentlicher Sitzung. Anlass war der erste Jahrestag des Inkrafttretens der  Behindertenrechtskonvention. Um es kurz zu sagen: Es war eine äußerst gelungene, von der Vorsitzenden Marianne Schulze exzellent moderierte  und vor allem wiederholungswürdige Sitzung. Die Inhalte sind selbstredend wichtig genug, aber auch die Form öffentlicher Beteiligung der interessierten Gruppen ist bedeutsam. „Nichts über mich ohne mich!“ ist einer der zentralen Forderungen der internationalen Selbstvertreterbewegung. Dem entspricht das Prinzip der Konvention, Teilhabe an Gesetzgebungsprozessen auf allen Ebenen und auf gleicher Augenhöhe zu fordern. Und der Monitoring-Ausschuss hat dies soeben hervorragend umgesetzt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Monitoringausschuss gibt Stellungnahme zur 15a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr ab

27. August 2009

Heute hat sich der Monitoringausschuss in die Diskussion um das verpflichtende Kindergartenjahr und die 15aVereinbarung zwischen Bund und Ländern eingeschaltet und eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben. Dabei kommt das unabhängige Kontrollorgan zur UN-Konvention vornehmlich auf zwei Aspekte zu sprechen und argumentiert auf gleicher Linie wie die Behindertenverbände: Erstens auf die Tatsache, dass bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Menschen mit Behinderungen betreffen, keine vertretende Organisation aktiv einbezogen wurde. Und zweitens bewertet der Monitoringausschuss die Regelung der Vereinbarung  wonach “Kinder, denen Grund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. auf Grund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs” von der Besuchspflicht ausgenommen sind, als Widerspruch zu den verpflichtenden Grundsätzen der UN-Konvention, die da heißen Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit. Soviel zu der im DER STANDARD geäußerten ”nicht immer sachlich fundierten” Kritik der Behindertenverbände. Dieser Vorwurf dürfte hiermit widerlegt sein. Sachlich fundierter gehts wohl nicht mehr.

Der Monitoringausschuss formuliert in seiner ersten Stellungnahme  äußerst klar und unmißverständlich: “Die Entbindung der Besuchspflicht – die Pflicht ist diesfalls im Ergebnis ein Recht im Sinne eines Anspruchs auf einen Kindergartenplatz – ist in dieser Form nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt.” Und weiter:  “Die Formulierung des verpflichtenden Kindergartenjahres, wie auch § 15 Schulpflichtgesetz beruhen auf einem falsch verstandenen Fürsorgegedanken, dass man Menschen mit Behinderungen den Besuch einer Schule nicht zumuten kann. Im Ergebnis wird durch diese Formulierungen bestehende Aussonderung verfestigt und die Unsichtbarkeit von Menschen – diesfalls Kindern – mit Behinderungen nachgerade gefördert.”

Dem ist unsererseits nichts mehr hinzuzufügen. Behindertenverbände wie die Lebenshilfe Österreich schlagen zurecht Wirbel. Bei der angekündigten Arbeitsgruppe erwarten wir uns klare Impulse in Richtung inklusive Kindergartenbetreuung.

Die gesamte Stellungnahme des Monitoringausschusses ist nachzulesen auf unsere Webseite unter http://bit.ly/3RgeH1

Studienreise der Lebenshilfe nach Luxemburg. Teil 1: Arbeitsrechtliche Lernerfahrungen

15. Juli 2009

von Albert Brandstätter

Eines vorweg: Luxemburg hat kein Sozialministerium. Alle Agenden für Behindertenarbeit werden im Familienministerium koordiniert, die Verantwortung für die Arbeit von Menschen mit Behinderungen hingegen liegt beim Arbeitsministerium. Logisch eigentlich, aber ungewohnt. Das war eine der überraschenden Erkenntnisse einer Studienreise der Lebenshilfe Österreich mit ihren Mitgliedsorganisationen nach Luxemburg.

A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés)

Auch dort gibt es eine Elternorganisation, mit der wir in regelmäßigem Austausch stehen. Die A.P.E.M.H. (Association des parents d’enfants mentalement handicapés) hat ihr Hauptquartier in der„Domaine du Château“ in Bettange-sur-Mess, einem kleinen Ort, 20 Autominuten von der Stadt Luxemburg entfernt. Staunen, wenn man dort ankommt: Die „Domaine du Château“ ist genau das , was der Name ankündigt: ein reizendes kleines, denkmalgeschütztes und von der Regierung liebevoll restauriertes Schloss. Das sind die Büros der APEMH, dazu auch ein oder zwei Regierungsstellen, rundherum eine große Werkstatt für Menschen mit Lernschwierigkeiten: eine Küche, Gärtnerei, Landwirtschaft mit Viehzucht und angeschlossener Metzgerei, ein wunderschöner Verkaufsladen, in dem das ganze Dorf die hervorragenden Fleisch- und Milchprodukte und auch Eine-Welt-Artikel kaufen kann, die zweitgrößte Eierproduktion in Luxemburg, Tischlerei und und und. Wer mehr davon sehen will: www.apemh.lu .

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