ABC der Inklusion – B wie Bildung für Alle

Mai 11th, 2012

Albert Brandstätter

Inklusion bedeutet für alle BürgerInnen, von Anfang an, von vornherein dabei zu sein, mit allen Möglichkeiten die die Gesellschaft ihren Mitgliedern bietet, aber auch allen Pflichten. Das heißt, als Bürger oder Bürgerin den öffentlichen Verkehr zu nutzen, die Serviceleistungen der Ämter in Anspruch zu nehmen, als Schülerin die Regelschule zu besuchen, als Mieterin eine Wohnung zu haben oder als Kundin Dienstleistungen zu wählen. Dieses Recht auf Teilhabe soll für alle gelten, egal wie ihre Begabungen oder Fähigkeiten sind, egal aus welcher Kultur sie oder ihre Eltern stammen, egal wie ihre religiöse oder weltanschauliche Überzeugung aussieht oder wie ihre sexuelle Orientierung ist. „Es ist normal, verschieden zu sein“, hat einmal de  bedeutende deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker in einer Rede vor der deutschen Lebenshilfe gesagt.

Recht auf Teilhabe, Bürgerpflichten, Fähigkeiten zu erkennen und einzusetzen: Wo lernen wir das? In der Schule, in der Gemeinde, in der Berufsausbildung, in der Erwachsenenbildung oder auf der Universität.

Daher ist es eine zentrale Forderung, dass es Bildung und vor allem eine Schule für alle gibt mit gleichen Zugangsmöglichkeiten, mit einem auf die Bedarfe und Fähigkeiten jeder einzelnen Person zugeschnittenen  Lehrplan, der nötigen Unterstützung, einer barrierefreien Lernumgebung und einer angepassten Leistungserfassung.

Lernen mit der Vielfalt der Begabungen und Bedarfe
Lernen mit der Vielfalt der Begabungen und Bedarfe, das ist das Zauberwort: Die Angst derer, die eine Vereinheitlichung und Verflachung und dadurch eine Verschlechterung  unseres traditionellen Schulsystems fürchten ist unbegründet. Das zeigen alle internationalen Vergleiche. Gerade Länder mit einem besonders inklusiven Schulsystem wie Finnland oder Neuseeland schneiden bei den PISA-Tests hervorragend ab. Finnland ist dabei immer unter den ersten drei, Neuseeland zwischen Rang 5 (2006) und 7 (2009). Und Österreich: „unter ferner liefen…“.

Brauchn wir dafür eine Sonderschule? Nein! Aber es braucht die Erfahrungen, die die großartigen Lehrer und Lehrerinnen  der Sonderschule in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben, für alle Schulen.

Vision 
Zu allererst braucht es eine Vision: Die gibt uns Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der die Teilhabe an einem inklusiven Schulsystem für alle Schüler und Schülerinnen fordert. Das ist nicht nur eine Vision, sondern ein Recht und ein Gestaltungsauftrag an die Bildungspolitik.

Bildungsplan für die Nachbarschaft oder den Bezirk

Es braucht einen klaren Bildungsplan für die „Nachbarschaft“: In jedem Bezirk, in jeder kleinräumigen Nachbarschaft sollte es eine Schule geben, die gemischte Gruppen und eventuelle auch besondere Kompetenzen anbietet. Sozusagen Sozialraumorientierung der inklusiven Bildung…

Unterstützung und Ressourcen
Es braucht dazu die nötige Unterstützung durch geschulte Teams, aber auch durch die Angehörigen.

Es braucht dafür Ressourcen – gut ausgebildete LehrerInnen ist das wichtigste: bis 2020 solle jeder Lehrer, jede Lehrerin bei uns eine Grundausbildung in inklusiver Pädagogik haben. zusätzlich sollte es aber auch Lehrpersonal mit besonderen Fähigkeiten geben, die ihre Kollegen dabei unterstützen, mit SchülerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf oder mit herausforderndem Verhalten richtig umzugehen.

Ressourcen heißt aber auch: die nötige Ausstattung der Schulen, barrierefreie Architektur, eine Infrastruktur zur Unterstützung…

Inklusiver Bildungsrucksack
Zentral bei der ganzen Bildungsdebatte ist: Die Unterstützung und die Ressourcen sollten mit dem Kind gehen, wie ein Schulrucksack, den es sich umhängt und in die Schule seiner Wahl mitnimmt. Jetzt muss man die Schule nach der Unterstützung aussuchen, in Zukunft sollte völlig egal sein, wo das Kind hingeht – die entsprechende Unterstützung muss ihm sicher sein. Und daher sagen wir in der Lebenshilfe, dass es ausgesonderte Schulen nicht mehr geben soll. In der Übergangszeit sollte es eine gleichwertige Assistenz geben, egal ob in der hoffentlich bald obsoleten Sonderschule oder in einer Regelschule.

 „Triple-A“  für die Bildung
Die zentrale Haltung kann man durch ein „Triple-A“  für die Bildung formulieren:

A wie Anerkennung von Verschiedenheit aller SchülerInnen.Diese Haltung zeigt ganz praktische Konsequenzen:

A wie  Aufnahme aller SchülerInnen: Dazu benötigen wir  den Zugang in barrierefreie Schulgebäude, in barrierefreie Erwachsenenbildungseinrichtungen, LehrerInnen mit besonderen pädagogischen Kompetenzen, Unterstützungspersonal für Schüler mit Beeinträchtigungen… und:

A wie Anpassung der bestehenden Lerninhalte (Curricula) an die unterschiedlichen Bedarfe der SchülerInnen, Anpassung der Leistungsbeurteilung und Anpassung der Lehrmethoden.

 Inklusive Bildung braucht auch eine entsprechende Führung durch die Politik und die Verwaltung und die entsprechende Haltung der Schulleitungen und der KlassenlehrerInnen. Das schöne dabei: Inklusive Bildung führt automatisch zu Ganztags- und Gesamtschulen, da alles andere schlicht unlogisch ist…

Und es wird die ganze Bildungslandschaft verändern, da behinderte SchülerInnen bis zum Ende der Sekundarstufe 2 dabei sein werden, und danach sicher auch universitäre Bildungsmöglichkeiten oder die des Lebenslangen Lernen in Anspruch nehmen wollen…

Viele Anregungen für diesen Beitrag übernahm ich von einem wunderbaren Vortrag des neuseeländischen Professors  David Mitchell im April 2012 an der Universität Wien. Er ist Verfasser meherer Bücher über Inklusive Bildung. Sein letztes erschien gerade: David Mitchell, What really Works in Special and INclusive Education” (2011).

ABC der Inklusion – A wie Achtung und Anerkennung

Mai 4th, 2012

Albert Brandstätter

 A – Achtung und Anerkennung

 Wenn wir nachdenken, was das Wort „Achtung“ bedeutet, so sehen wir zwei Möglichkeiten. Zum einen bedeutet es „Respekt“ vor einer Person. Zum anderen bedeutet es „achtgeben“, „achtsam sein“. 

Respekt zeigen, also jemanden achten, bedeutet, ihn oder sie als ein gleichwertiges Gegenüber zu sehen und zu behandeln.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, wie ich es anfangs meiner Arbeit in der Behindertenszene – und auch heute noch! – als sehr befremdlich ansah, wie Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung ganz selbstverständlich von allen möglichen Leuten geduzt wurden. Noch heute ist es mir unbegreiflich, dass ausgerechnet sie als „geistig“ behindert bezeichnet werden, die doch so ungeheuer schöne Kunstwerke schaffen, die sich durchaus selbstbewusst ihre Rechte als SelbstvertreterInnen erkämpfen, die in Gesprächen große Klugheit und großes Gespür für andere – eben „Geist“ zeigen. Und heute lernen wir in der Lebenshilfe schrittweise, was es heißt, Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung mit ihrem eigenen Tempo und ihrer eigenen Ausdruckmöglichkeiten in Gremien oder in politische Arbeit einzubeziehen. Und das hat sehr viel mit ihrer Anerkennung als gleichwertige und gleichberechtigte BürgerInnen zu tun.

Respekt, Achtung zeigen, das hat etwas mit der Anerkennung der Würde von Menschen zu tun. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So formulierte es die allgemeine Deklaration der Menschenrechte (1948). „Unantastbare Würde“ zu haben bedeutet,  Anerkennung zum Ausdruck zu bringen: sie hängt nicht davon ab, was wir aus unserem Leben machen oder wofür es gut ist. Nicht weil er zu etwas taugt, nicht weil er etwas leistet, nicht weil er irgendwelchen Vollkommenheitsidealen entspricht, hat ein Mensch Würde, sondern weil er ein „Zweck an sich selbst“ ist. Dadurch ist er oder sie ein „Gegenstand der Achtung“. So hat es Immanuel Kant ausgedrückt. Die Achtung vor dieser Würde bildet den Kern allen staatlichen Handelns, aber auch eine wesentliche Grundlage der Ethik.

Das heißt auch, anzuerkennen, dass Menschen anders sind, verschiedene Begabungen, aber auch verschiedenen Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben.

In der „Grazer Deklaration über Behinderung und Alter“ (2006) forderten die großen europäischen Behinderten- und Altenverbände das erste Mal gemeinsam, „dass eine Kultur mit Autonomie, Würde, Wahlmöglichkeiten und Respekt gegenüber Menschen mit Behinderungen gefördert werden soll“. Das lässt sich gut mit dem Wort Achtung zusammenfassen: Eine Kultur soll also entstehen, in der Achtung vor Menschen mit Beeinträchtigungen gelebt wird, in Gesetzen, in Haltungen, im alltäglichen Verhalten. Die konkreten Rechte und Gestaltungsaufträge dazu beschreibt die Behindertenrechtskonvention (2008).

Anerkennung für Menschen mit Beeinträchtigungen zu zeigen, bedeutet im staatlichen Zusammenleben, dass wir sie als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger ansehen. Auch wenn sie Unterstützung benötigen, bleiben ihre Freiheitsrechte und ihre Bürgerrechte unangetastet!

Achtung bedeutet, sie als selbstbestimmte AkteurInnen der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und solidarisch mit ihnen zu sein.

Achtsame Begleitung bedeutet, behinderte Menschen immer mehr als selbstbewusste NutzerInnen und in Zukunft hoffentlich als KundInnen mit allen Kundenrechten und einem eigenen Budget zu sehen.

Da liegt noch viel Weg vor uns – aber es lohnt sich, ihn zu gehen.

“So wie du bist” – von Erfolg, Freundschaft, Liebe und Fremdbestimmung

April 20th, 2012

Albert Brandstätter

So wie du bist – erfolgreich trotz Down-Syndrom

Da hat der ORF wahrlich Großes geleistet in den letzten Tagen. Zuerst der wunderbare Film “So wie du bist” und dann in seinem Gefolge die großartige Dokumentation in Thema vom 16.4. über Elisabeth Kopecky, einer Frau mit Down-Syndrom, die gerade ihr Diplom eines inklusiven Hochschullehrgangs “Kommunale Bildung” abgeschlossen hat. Ihr Lebensweg und der ihrer engagierten Eltern sowie ihrer Freundín Friederike Pospischil (Vizepräsidentin der Lebenshilfe Niederösterreich) wurde einfühlsam gezeichnet. Eine Hommage an Frau Kopecky, die eine großartige Selbstvertreterin in der Lebenshilfe ist, an ihre Eltern aber auch ihre FreundInnen, die sie begleiten. Kompliment an die Thema-Redaktion, die immer wieder das Leben behinderter Menschen beispielhaft darstellt!

So wie du bist – aber noch immer unter fremder Entscheidungshoheit

Viel wurde über die eindrucksvolle Schauspielleistungen von Juliana Goetze und Sebastian Urbanski und auch ihrer prominenten SchauspielkollegInnen im ORF-Film “So wie du bist”, ausgestrahlt am 11. April 2012 im Hauptabendprogramm, geschrieben. Zu Recht. Die Liebesgeschichte zweier Menschen mit Down-Syndrom, die heiraten wollen, berührte, war achtsam gegenüber den Problemen aber auch den Fähigkeiten von Menschen mit Down-Syndrom, war respektvoll auch gegenüber den Erfahrungen und Ängsten betroffener Eltern. Der Spielfilm war insgesamt ein sehr gelungener Beitrag für die öffentliche Bewusstseinsbildung, aber auch für die filmischen Beiträge des ORF. Schön wäre eine Weiterführung dieses Ansatzes – aus vielerlei Gründen. Unter anderem wegen der notwendigen Kritik, die auch geäußert werden sollte.

Kritikpunkt 1: Wahlrecht gilt für alle – ohne Ausnahme

Eine Schlüsselstelle des Filmes: zwei hochrangige Richterinnen – also juristische Instanzen und von daher für das Publikum Garant für sachliche Richtigkeit – im Gespräch: „Wir reden über Personen, die nicht einmal wählen dürfen, die überhaupt keine Lobby haben.“ Ich möchte nicht beckmessern, dass wir als Lebenshilfe oder in den vielen Partnerorganisationen in und um die öar eine durchaus effiziente Lobby sind, denn in Summe kann man wohl auch vertreten, dass dies bei weitem nicht genug ist. Aber der Satz mit dem „nicht wählen dürfen“ ist schlicht und ergreifend falsch! Und das sollte im Leitmedium ORF einfach nicht passieren!

Cover-Wir-haben-die-Wahl1-211x300 in So wie du bist - von Erfolg, Freundschaft, Liebe und Fremdbestimmung

Das Wahlrecht ist in Österreich eine der bürgerlichen Grundfreiheiten und gilt selbstverständlich auch für Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung  / Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ohne Wenn und Aber. Daher haben wir auch unsere Wahlbroschüre verfasst, die in Leichter Sprache geschrieben ist und die sich die Autoren vielleicht anschauen sollten. In diesem Punkt wünsche ich mir bessere Recherche seitens des Autorenteams.

Kritikpunkt 2: Heirat ist durchaus möglich

Zweiter Kritikpunkt: Es wurde der Eindruck vermittelt, und wieder im Gespräch zweier juristischer Autoritäten (die Richterin und ihr Anwalt), dass die beiden behinderten Liebenden zivilrechtlich nicht heiraten können, weil sie nicht geschäftsfähig sind. Punkt im Film. Und falsch. Natürlich können Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung heiraten. Es ist korrekt, dass sie dafür geschäftsfähig sein müssen. Für die behinderten Menschen, die nicht unter Sachwalterschaft stehen, ist das kein Problem. Wer hingegen unter Sachwalterschaft steht, braucht für eine Heirat die Zustimmung des Sachwalters, der Sachwalterin. Wenn die aber zustimmen, ist eine standesamtliche Heirat sehr wohl möglich.

Und hier hinkt der Film inhaltlich, weil eben diese Information vorenthalten wurde. Und künstlerische Freiheit ist hier m.E. kein Argument. Wenn die beiden Elternseiten am Ende des Filmes doch ganz glücklich mit der kirchlichen Heirat sind, warum muss man dann die „katholische“ Lösung suchen, also zwar die gegenseitige Spendung des Sakraments der offensichtlich doch einsichtsfähigen Liebenden, aber die elterlichen Sachwalter ermöglichen nicht die standesamtliche Heirat? Seltsam und irgendwie sehr österreichisch.

Fortsetzung gewünscht

Aber hier wäre ja die Möglichkeit der Fortsetzung der schönen Geschichte. Die Eltern diskutieren das. Man kann natürlich dann auch Argumente bringen, dass die standesamtliche Heirat aus anderen – in vielen Fällen dann meist  finanziellen Erwägungen – nicht sinnvoll ist. Aber das sollte dann auch ausgesprochen und problematisiert werden. Oder: Offen bleibt die künftige Gestaltung der Paarbeziehung. Welche Unterstützung ist nötig? Wo hilft persönliche Assistenz zu einem Leben jenseits der elterlichen Fürsorge?
Was bedeutet es für die Unterstützung, wenn die beiden wider Erwarten und statistische Wahrscheinlichkeit doch ein Kind bekommen?
Was könnte es bedeuten, wenn die Eltern auf die Sachwalterschaft verzichten, um den erwachsenen „Kindern“ die Autonomie von sich zu ermöglichen. Welche Unterstützung, welche Alternativen zur traditionellen Sachwalterschaft wären denkbar?

Spannende Themen für weitere filmische und journalistische Bearbeitungen…

Nachbemerkung: Web 2.0 für den ORF!

Der Film und die Reaktionen darauf ist ein gutes Beispiel dafür, dass das ORF-Gesetz falsch liegt, wenn dem ORF eine eigene Web 2.0-Beteiligung (Facebook, Debattenforen…) verboten ist. Wenn das Publikum die Möglichkeit hätte, hier rasch zu reagieren, beförderte dies die Debatte, gäbe unmittelbar Feedback für die Autoren und Regisseure und unterstützte den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Leider derzeit nur in der Möglichkeitsform.

Ich habe teil, also bin ich!

April 5th, 2012

Albert Brandstätter

Dieses Bild ist das Titelbild auf der Mitgliederzeitung “vivrensemble” (gemeinsam leben) einer unserer französischen Partnerorganisationen, der Dachorganisation UNAPEI.

Franz Sischer-Wahlkampf in Ich habe teil, also bin ich!

Inmitten der französischen Kampagne für die Präsidentenwahlen (Stichwort Sarkozy gegen Hollande und umgekehrt) fragt die UNAPEI: Im Wahlkampf geht es um die Umsetzung des wichtigsten Bürgerrechts, des Wahlrechts. Und wie steht es mit den Bürgerrechten in den Einrichtungen? Denn für Bürgerinnen und Bürger gilt: Ich partizipiere, ich nehme aktiv teil und habe aktiven Anteil an der Gestaltung meiner Umwelt, also bin ich. Also bin ich nämlich ein denkender und handelnder politischer Mensch. Und die UNAPEI übersetzt das ganz sachgemäß mit dem Wahlspruch „rien pour nous, sans nous“ – „Nichts über uns, ohne uns“!

 

Ich denke, also bin ich

Das ist eine schöne politische Weiterentwicklung eines der wichtigsten Sätze der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte: Cogito ergo sum „Ich denke, also bin ich“ ist der berühmte  erste Grundsatz des französischen Philosophen René Descartes. Diesen Satz formulierte Descartes, nachdem er über seine massiven Zweifel an der eigenen Fähigkeit, Dinge oder Sachverhalte zu erkennen, gründlich nachgedacht hatte.

Für ihn war dieser Satz eine nicht weiter kritisierbare Grundlage allen Denkens: „Da es ja immer noch ich bin, der zweifelt, kann ich an diesem Ich, selbst wenn es träumt oder phantasiert, selber nicht mehr zweifeln.“ Von diesem Fundament aus versucht Descartes dann, die Erkenntnisfähigkeit wieder aufzubauen.

Descartes hatte die meisten seiner Werke wie damals in Gelehrtenkreisen üblich in Latein verfasst, einzelne schrieb er jedoch auf Französisch. Dadurch wurden sie  für alle Menschen, die lesen konnten, zugänglich. Gerade dieser Satz „Je pense, donc je suis“ – “ich denke, also bin ich” wurde einer der geflügelten Sätze nicht nur in der Philosophie, sondern auch in der französischen und europäischen Kultur.

Und daher ist die Um-Formulierung „Je participe, donc je suis“ „ich habe teil, also bin ich“ – nämlich ein aktiver selbstbewusster Bürger, eine mit-gestaltende Bürgerin - ein schönes Motto und Bild nicht nur für französische, sondern auch für österreichische Menschen mit Beeinträchtigungen – und nicht nur für sie sondern für alle.

Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen – Macht daraus ein Mutpaket trotz des Sparpakets!

März 1st, 2012

Albert Brandstätter

Ein Mutpaket trotz des Sparpakets – das ist die große Chance, die der NAP Behinderung für die Regierung darstellt. Entscheidend ist allerdings die verpflichtende Beteiligung der Länder und Kommunen an diesem wichtigen behindertenpolitischen Vorhaben. Denn: Ein NAP Behinderung ohne konkrete Maßnahmen behindert sich selbst und ein NAP ohne die Länder ist ein verhinderter NAP. Read the rest of this entry »

Inklusion ist auch in Krisenzeiten finanzierbar

Januar 26th, 2012

So geschehen in der Zero-Konferenz am 24. Jänner: der spanische Professor für Rechtsphilosophie Antonio L. Martínez-Pujalte López stellt nach einer klaren Darstellung des Paradigmenwechsels in Richtung soziales Modell der Behinderung und Inklusion die Frage, die wohl in allen Debatten dieser Art derzeit auftaucht: „Ja, und ist das in Zeiten der Finanzkrise überhaupt zu finanzieren?“ Seine in der spanischen Realität vermutlich noch viel spannendere Antwort: Ein vierfaches Ja. Read the rest of this entry »

Sozialverträglichkeit und Inklusionsverträglichkeit – zwei Prüfsteine für Gesetze und Budgets

Januar 13th, 2012

Albert Brandstätter

Zum Jahresanfang darf man ja sich noch einiges wünschen. Da unser Leitbild gerade neu formuliert wurde, ein Auszug daraus als Wunsch:

„Die Vision der Lebenshilfe Österreich ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit anerkannt und wertgeschätzt zusammenleben.
Sie nehmen als Bürgerinnen und Bürger mit allen Rechten an dieser inklusiven Gesellschaft teil und haben einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte persönliche Unterstützung.
Das Gemeinwesen befähigt Menschen mit Beeinträchtigungen, ihre Entwicklungsmöglichkeiten in allen Lebensphasen und -bereichen zu entfalten, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, ihre Unterstützung frei zu wählen und die gesellschaftlichen Angebote selbstbewusst und nach ihren eigenen Bedürfnissen wahrzunehmen.
Menschen mit Beeinträchtigungen führen ein Leben wie andere auch! Read the rest of this entry »

Im Gedenken an Thomas Weißenbacher

Dezember 23rd, 2011

Albert Brandstätter

In den letzten Tagen ereilte uns die traurige Nachricht, dass unser Freund und Mitstreiter, der langjährige Vorsitzende von Vienna People First, Thomas Weißenbacher Mittwoch 21.12. früh verstorben ist. Es gibt Menschen, die bereiten einfach Freude, wenn man sie trifft, wenn man sich von ihnen verabschieden muss, wenn man mit ihnen eine gemeinsame Aktion vorbereitet, ja selbst dann, wenn man mit ihnen auch einmal streitet. So einer war Thomas, ein Intellektueller unter den Menschen mit Lernschwierigkeiten, ein Unermüdlicher im Kampf um die Rechte behinderter Menschen. Fröhlich selbst wenn es heiß herging, und immer ernsthaft in der Sache.

P Weiszenbacher Neu in Im Gedenken an Thomas Weißenbacher

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3. Dezember – Nieder mit den Hindernissen!

Dezember 5th, 2011

Albert Brandstätter

Viele Aktionen zum 3. Dezember, man kann gar nicht mehr alle besuchen. Das ist gut, weil viele Gruppen und Betroffene dezentral beteiligt sind. Es wäre aber auch gut, wenn es eine zentrale Veranstaltung der Regierung und / oder des Parlaments zu diesem Tag gäbe, die die Anliegen des Welttages für behinderte Menschen zur Sprache und ins Bild brächte. Read the rest of this entry »

Söbständi

November 30th, 2011

Albert Brandstätter

„Söbständi ist: Alles sölba macha, sölba denka und toan, söba kinna, söba bestimma, Verantwortung übernehma!“

Brauchen wir eine noch präzisere Beschreibung dessen, was „Selbstbestimmt leben“ bedeutet? Dann sollte man die wunderbare Lebensbeschreibung von Peter Gstöttmaier weiterlesen. Sie ist einer der Siegertexte des diesjährigen Ohrenschmaus, unvergleichlich vorgelesen von Chris Pichler, die den Witz, das Strahlende der Person Peter Gstöttmaier und die Achtsamkeit seiner Begleiter und seiner Schwester durch das Lesen noch deutlicher machte.DSCN1385-300x225 in Söbständi Read the rest of this entry »